Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko 2019

Einleitung

Die am 23.10.2007 verabschiedete Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) ist seit dem 26.11.2007 in Kraft. Der 1. Zyklus zur Umsetzung der HWRM-RL wurde Ende 2015 mit Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans abgeschlossen (HWRM-Plan 2015). Der 2. Zyklus ist bis 2021 umzusetzen. Im ersten Schritt erfolgte die Überprüfung der Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin gemäß § 73 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und wurde mit der Veröffentlichung zum 22.12.2018 abgeschlossen (SenUVK 2018). Die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) und Hochwasserrisikokarten (HWRK) stellen den zweiten Umsetzungsschritt der HWRM-RL dar und bilden die Grundlage für die anschließenden Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans bis Ende 2021.

Nach § 74 Absatz 1 WHG erstellt die zuständige Behörde des Landes Berlins HWGK und HWRK. Die Inhalte der Karten müssen gemäß § 74 Absätze 2 bis 4 WHG den Anforderungen nach Artikel 6 Absatz 5 HWRM-RL entsprechen. Um weitgehend inhaltlich und gestalterisch einheitliche Kartenwerke zu erstellen, hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechende „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten" veröffentlicht (LAWA 2018). Sie enthalten Standards für Mindestanforderungen der HWRM-RL an die HWGK und HWRK.

Hochwassergefahrenkarten beschreiben die räumliche Ausbreitung der Überflutung sowie die Wassertiefe eines Hochwassers bei verschiedenen Hochwasserszenarien. In den Gefahrenkarten werden Überflutungen dargestellt, die durch ein Hochwasser eines Gewässers selbst entstehen. Überflutungen, die durch kapazitative Überforderung der Abwasseranlagen, zu Tage tretendes Grundwasser, Versagen wasserwirtschaftlicher Stauanlagen oder Starkregen entstehen, werden in den HWGK nicht dargestellt. Hochwasserrisikokarten geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen dieser Hochwasserereignisse bezogen auf die in der europäischen HWRM-RL festgelegten Schutzgüter (LAWA 2018).

Die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der HWGK und HWRK in Berlin folgt den LAWA Empfehlungen für die Kartenerstellung und den Signifikanzkriterien (LAWA 2017, 2018) sowie dem Umsetzungskonzept der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe (FGG 2018). Für eine detailliertere Darstellung der methodischen Ausgestaltung und Arbeitsschritte wird auf diese beiden Dokumente (LAWA 2018, FGG 2018) verwiesen. Aufgrund der Landesgrenze zu Brandenburg erfolgte zudem eine enge bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg. Die Bewertung des Hochwasserrisikos entsprechend der HWRM-RL ergab, dass für die Gebiete Tegeler Fließ, Panke, Erpe, Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree inklusive Gosener Gewässer mit Seddinsee ein potentielles signifikantes Hochwasserrisiko besteht und diese wurden als Risikogebiete entsprechend § 73 WHG bestimmt (Abbildung 1). Für diese Gebiete wurden bis zum 22. Dezember 2019 HWGK und HWRK erarbeitet bzw. aktualisiert.

Mit den HWGK und HWRK liegt für Berlin ein Instrument für den vorbeugenden Hochwasserschutz vor, mit welchem die Ausdehnung von Überschwemmungen und deren Auswirkungen bei bestimmten Hochwasserereignissen beschrieben werden.

Abb. 1: Lage der Risikogebiete in Berlin

Abb. 1: Lage der Risikogebiete in Berlin