In die Bestandsanalyse sind alle erholungswirksamen Grünanlagen im Stadtgebiet eingegangen.
Darüber hinaus sind der Britzer Garten, der Erholungspark Marzahn sowie die Anlagen der Stiftung “Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg”, Schlosspark Charlottenburg und Glienicker Park berücksichtigt worden. Nicht berücksichtigt in der Versorgungsanalyse sind der Botanische Garten, der Zoologische Garten und der Tierpark Friedrichsfelde.
Der Britzer Garten in Neukölln und der Erholungspark in Marzahn stellen zwei Ausnahmen in der Bewertung dar. Beide Grünflächen sind durch Eintrittsgelder in ihrer Zugänglichkeit eingeschränkt und fallen nicht in die Zuständigkeit der Grünflächenämter. Aufgrund ihrer wichtigen Erholungsfunktion und der relativ geringen Höhe der Eintrittsgelder wurden sie trotzdem den uneingeschränkt nutzbaren Grünflächen zugeordnet.
Die Berliner Forstflächen sind eingeflossen, zur Ermittlung der Wohnblöcke in den Einzugsbereichen der Wälder bzw. Waldränder.
Folgende Kriterien wurden zur Bewertung herangezogen:
Flächengröße
Anlagen für die wohnungsnahe Erholung müssen eine Mindestgröße von 0,5 ha aufweisen, um die typenspezifische Nutzung zu ermöglichen. Bei von Straßen zerschnittenen Grünanlagen, werden die Teilflächen nur dann berücksichtigt, wenn sie größer als 0,5 ha sind. Allerdings werden auch kleinere Flächen einbezogen, sofern sie unmittelbar an Grünanlagen angrenzen und somit im Zusammenhang mit der grünen Netzstruktur stehen.
Außerdem wird davon ausgegangen, dass auch die der Kategorie siedlungsnah zugeordneten Grünanlagen über 10 ha von den in der Nähe Wohnenden im Sinne der wohnungsnahen Nutzung benötigt und aufgesucht werden. Diese größeren Anlagen werden daher in der Analyse ebenso mit Einzugsbereichen für die wohnungsnahe Versorgung versehen und mitberechnet.
Zugänglichkeit
Die ungehinderte Zugänglichkeit zur Grünanlage muss garantiert sein. Barrieren stellen Bahntrassen, große Gewässer / Wasserflächen und Autobahnen dar.
Verändert wurde im Vergleich zur Karte der Ausgabe 2009 die Einordnung stark befahrener Straßen, die dort mit mehr als 15.0000 Kfz/Tag als Hindernis und damit als Barriere galten. Die Barrierewirkung von stark befahrenen städtischen Straßen wird nun als die Erholungsnutzung weniger einschränkend beurteilt, die Möglichkeit der Überquerung an Ampeln wird als ausreichend für die Zugänglichkeit bewertet.
Ermittlung der Einzugsbereiche
Auf der Grundlage der Karte der gewidmeten öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung I C 2, Stand 31.12.2011) wurden alle als nutzbar ermittelten Grünanlagen mit einem Einzugsbereich versehen (Grünanlagen im angrenzenden Land Brandenburg werden nicht berücksichtigt.) Die Einzugsbereiche wurden mittels eines automatisch gesetzten Radius um die jeweilige Grünfläche ermittelt, wobei die Entfernung über die Luftlinie bestimmt wurde. Als Ausgleich für die Differenz zwischen Luftlinie und tatsächlichem Weg zur Grünanlage wurden jeweils ca. 10 % von der maximalen Entfernung abgezogen. Damit ergab sich wohnungsnah ein Radius von 450 m. Erfasst wurden dann ausschließlich vollständige Blöcke mit Wohnnutzung.
Bei kleineren Anlagen wurde die Mitte der Grünfläche als Ausgangspunkt des Radius gewählt, bei größeren die Eingangsbereiche (ca. 100 m innerhalb des Freiraums). Der ermittelte Einzugsbereich für wohnungsnahe Grünflächen in einer Entfernung von 300 bis max. 500 m um die Grünfläche herum berücksichtigt ausschließlich ganze Blöcke und Teilblöcke.
Da die Erreichbarkeit einer Grünanlage durch vorhandene Barrieren beeinträchtigt werden kann, wurden diese im nächsten Schritt betrachtet. Barrieren sind z.B. Flüsse / Kanäle, Gleisanlagen, Flughäfen, Autobahnen. Ist eine solche Barriere im Umfeld der Grünfläche vorhanden wird der Einzugsbereich korrigiert.
Auch Waldflächen erhielten einen Einzugsbereich. Dabei wurde davon ausgegangen, dass Randbereiche von Wäldern die Funktion eines wohnungsnahen Freiraums teilweise übernehmen können. Waldränder werden von ihrer Wertigkeit für die Erholung so hoch eingeschätzt, dass Blöcke im Einzugsbereich von 500 m von Waldflächen berlinweit als versorgt eingestuft werden.
Entsprechendes erfolgte in Einzelfällen auch für gut strukturierte Feldfluren oder andere qualitativ hochwertige Freiräume (z. B. Gatow, Großglienicker Weg oder Krugpfuhl Blankenfelde), diese wurden ebenso als versorgt eingestuft und erhielten einen Einzugsbereich.
Auf Landwirtschaftsflächen ist eine Erholungsnutzung nur eingeschränkt in Teilbereichen möglich; im Bereich des Berliner Barnim wurden allerdings die durch Wege erschlossenen Flächen mit in die Bewertung einbezogen. In diesem zu entwickelnden Naherholungsgebiet sind die landwirtschaftlichen Anteile der zukünftigen Parklandschaft gewünscht.
Berechnung des Versorgungsgrades
Nach den in Berlin gültigen Richtwerten wird die Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Grünanlagen ab 6 m2 wohnungsnaher Freifläche pro Einwohner als ausreichend angesehen. Nach Ermittlung der m2 Grün pro Einwohner in einem definierten Einzugsbereich stellt dies die Versorgung mit öffentlichen Grünflächen pro Einwohner dar. Ausgehend von diesem Richtwert wurde der Versorgungsgrad (m2 Grünfläche/Einwohner) in 4 Stufen unterteilt. Es wird unterschieden zwischen versorgten Quartieren, in denen pro Einwohner 6 m2 oder mehr wohnungsnahe Grünfläche vorhanden sind (Klasse 1, versorgt), und nicht versorgten Bereichen, die keine nutzbare Grünfläche aufweisen weniger als 0,1 m2/EW (Klasse 4, nicht versorgt). Als unterversorgt gelten alle Wohnblöcke mit einem Versorgungsgrad zwischen 0,1 und 5,9 m2/EW, wobei eine Versorgung unter 50 % des Richtwerts, d.h. weniger als 3 m2/EW, gesondert ausgewiesen wird < 6,0 – 3,0 m2 (Klasse 2, schlecht versorgt); < 3,0 – 0,1 m2/EW (Klasse 3, gering versorgt).
Zur Berechnung des jeweiligen Versorgungsgrades wurden die Einwohner im Einzugsbereich einer Grünanlage summiert und die Größe der Grünfläche in m2 durch die errechnete Einwohnerzahl dividiert.
Für die block- und teilblockbezogene Berechnung der Versorgung mit Grünflächen wurden alle Blöcke einbezogen, in denen mehr als 10 Einwohner/ha leben. Dieser sog. Einwohnerschwellenwert wurde planerisch gesetzt, um in der automatisierten Analyse auch die Einwohner in den Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Industrie sowie in den Strukturtypen mit sonstiger Nutzung zu berücksichtigen, ohne jede bauliche Betreuung (Hausmeister) oder Wachschutz in reinen Industriearealen zu erfassen. Dieser planerisch gesetzte Wert wurde im Vergleich zur Ausgabe 2009 von 20 Einwohner auf 10 halbiert. Besonders in Innenstadtlagen mit zentrenrelevanten Nutzungen oder Mischgebieten, konnten so mehr bewohnte Blöcke einbezogen werden (vgl. Abb. 2).
Versorgung mit privatem Grün
Die vorgenommene Überlagerung der Versorgung mit öffentlichem Grün mit der Baustruktur der Wohnblöcke, stellt eine weitere Differenzierung der Versorgungssituation insgesamt dar. Damit wird die Relation zwischen der Versorgung mit öffentlichem und privatem Grün deutlich.
Um neben der Versorgung der Einwohner mit öffentlichem Grün auch die Versorgung mit privatem Grün zu erfassen, wird die im Umweltatlas erfasste Stadtstruktur in drei Stadtstrukturtypen mit unterschiedlichem Anteil an privater Freifläche unterteilt. (Siehe die Abstufungen hoch-mittel-gering in der Legende) Als Beispiele seien hier die Einfamilienhausgebiete, die Zeilenbebauung und im Gegensatz dazu die Gründerzeitblöcke der Altstadt genannt.
Ableitung des Quartiertyps
Die Baustruktur kann als Indikator für den zur Verfügung stehenden Anteil an privatem Freiraum angesehen werden. Gebiete unterschiedlicher Baustruktur, aber mit vergleichbarem Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen, wurden zusammengefasst und in drei Kategorien unterschieden (vgl. Abb. 1).
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extrem geringer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen
Hierbei handelt es sich überwiegend um Gebiete mit geschlossener Blockbebauung (bis 1914) einschließlich aller behutsam sanierten Blöcke, die in diese Baustruktur integriert sind. Darüber hinaus zählen Kerngebiete und Mischgebiete zu dieser Kategorie. -
geringer bis mittlerer Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen
Zu dieser Kategorie gehören alle Baustrukturen, die große begrünte Innenhöfe oder Zeilen aufweisen (Bebauung aus den 20er und 30er bzw. aus den 50er und 60er Jahren) und die Hochhaussiedlungen am Stadtrand mit großzügig bemessenen Grünflächen (Abstandsgrün) zwischen den Gebäuden. Weiterhin zählen auch die Wohnblöcke der Sanierungsgebiete innerhalb der geschlossenen Blockbebauung dazu, die vollständig entkernt wurden und somit größere Freiflächen aufweisen. Auch die kompakte hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre ist hier eingeordnet. -
mittlerer bis hoher Anteil an privaten / halböffentlichen Freiräumen
In dieser Kategorie sind alle Formen lockerer Bebauung (beispielsweise Einzel- oder Reihenhausbebauung) zusammengefasst, auch die aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre. Die Gebäude besitzen zu einem großen Teil eigene Gärten, so dass der Anteil an privatem Grün sehr hoch ist.