Wasserschutzgebiete und Grundwassernutzung 1990

Methode

Aufgrund des gewählten Maßstabs lassen sich die Brunnen der Berliner Wasser-Betriebe nicht einzeln, sondern nur als Brunnengalerie darstellen. Aus dem gleichen Grund entfällt auch die Darstellung der Schutzzonen I und II und der engeren Schutzzone im Westteil und der Fassungszone (Zone I) im Ostteil der Stadt.

Die Eigenwasserversorgungsanlagen werden in der Karte sowohl mit ihren genehmigten als auch mit den tatsächlich geförderten Wassermengen dargestellt. Da nicht alle Anlagen das geförderte Wasser für Trinkwasserzwecke benötigen, werden die Anlagen, deren Wasser Trinkwasserqualität haben muß, gesondert gekennzeichnet.

Entsprechend der Datengrundlage sind im Ostteil der Stadt nur Eigenwasserversorgungsanlagen mit einem genehmigten Fördervolumen von mehr als 73 000 m3/Jahr, im Westteil alle bei der Senatsverwaltung registrierten dargestellt. Einzelbrunnen auf Privatgrundstücken, mit denen der häusliche Wasserverbrauch dezentral gedeckt wird, sind generell nicht dargestellt. Auf dem Gebiet des Landes Brandenburg konnten die Eigenwasserversorgungsanlagen wegen fehlender Datengrundlagen nicht abgebildet werden.

Dargestellt sind die Rohwasserentnahmen aus dem Grundwasser. Geringe Anteile des vom Wasserwerk Jungfernheide geförderten Grundwassers (5,7 Mio. m3) dienen innerbetrieblichen Zwecken oder werden gefördert, um qualitative Gefahren für einzelne andere Brunnen abzuwehren (Grundwassersanierung). Diese Anteile kommen der Trinkwasserversorgung nicht zugute. Die ca. 1,2 Mio. m3, die in den Wasserwerken Friedrichshagen, Johannisthal und Wuhlheide zur Bewässerung der Krummen Lake bzw. in Abwehrbrunnen gefördert und in Teltowkanal und Spree abgeleitet werden, sind in den dargestellten Fördermengen nicht enthalten.