Für die Bewertung und Darstellung der im Bundesbodenschutzgesetz genannten natürlichen Bodenfunktionen und der Archivfunktion sind jeweils geeignete Kriterien erforderlich, die einzeln oder in Zusammenhang mit anderen die jeweilige Bodenfunktion charakterisieren. Die Kriterien für die Bewertung der Bodenfunktionen (vgl. Karten 01.12) wurden im Rahmen der Erarbeitung einer Bodenschutzkonzeption für Berlin (Lahmeyer 2000) ausgewählt. Zur Ableitung der Kriterien sind Kennwerte der einzelnen Bodeneigenschaften erforderlich (vgl. Karten 01.06). Die Methode der Ableitung der einzelnen Kriterien aus den bodenkundlichen Kennwerten oder anderen Informationen über den Zustand und die Verbreitung der Böden wurde ebenfalls von Lahmeyer 2000 erarbeitet und beispielhaft angewandt, für die Umsetzung auf das gesamte Stadtgebiet aber teilweise modifiziert und ergänzt.
Für die Bewertung von Bodenfunktionen wurden nur solche Kriterien herangezogen, die mit vergleichsweise einfachen Mitteln aus den vorhandenen Informationen ableitbar waren.