Für die unterschiedlichen Szenarien stehen die HWGK im Geoportal Berlin zur Verfügung:
Die HWRG bilden die potentiellen Hochwasserschäden für die drei Hochwasserszenarien mit hoher, mittlerer und niedriger Wahrscheinlichkeit ab. Sie geben Auskunft
- zur Anzahl potentiell betroffener Einwohner je Risikogebiet,
- zu den negativen Folgen für wirtschaftliche Tätigkeiten bzw. wie die betroffenen Flächen genutzt werden,
- zu negativen Auswirkungen auf UNESCO-Welterbestätten sowie
- zu potentiell betroffenen Schutzgebieten, wie z. B. Trinkwasserschutz- und Natura 2000-Gebiete.
Für die unterschiedlichen Szenarien stehen die HWRK im Geoportal Berlin zur Verfügung:
HWGK und HWRK stellen ein wesentliches Instrument der Hochwasservorsorge und des Hochwasserschutzes dar. Die HWGK und HWRK informieren über und veranschaulichen die potentiellen Gefahren und Risiken von Hochwasser. Sie können als Grundlage für eigene individuelle Vorsorgemaßnahmen genutzt werden. Zudem sind sie für die behördeninterne Nutzung bestimmt. Sie stellen die Grundlage zur Ableitung von Maßnahmen innerhalb des Hochwasserrisikomanagementplans dar.
Die Kartenanwendung „Nationale Hochwassergefahren- und Risikokarten“ der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (BfG 2019 a) bildet die national Schnittstelle für deutschlandweite Gefahren- und Risikokarten gemäß HWRM-RL.
Die Karte der ÜSG des Landes Berlin zeigt die Fläche der festgesetzten und vorläufig gesicherten ÜSG in Berlin. In der Überschwemmungsgebietskarte sind die Grenzen des Überschwemmungsgebietes durch die Außenkanten der entsprechend schraffierten Fläche bestimmt. Das Gewässer und seine Ufer sind nicht Bestandteile der Überschwemmungsgebiete. Für die Überschwemmungsgebiete Untere Havel/Untere Spree und Müggelspree/Gosener Wiesen werden auch die Höhenlinien der Wasserspiegellagen in den Karten dargestellt. Für das Überschwemmungsgebiet Untere Havel/Untere Spree erfolgt eine Unterscheidung zwischen Überschwemmungsgebiet Untere Havel I
und Untere Havel II, um aufgrund der hydraulischen Gegebenheiten spezifische Ausnahmen hinsichtlich der Nutzungsbeschränkungen zu normieren.
Mit der Festsetzung gelten die Bestimmungen der Verordnungen des entsprechenden ÜSG, die die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes ergänzen und zum Teil abmildern.
Die vorläufige Sicherung bzw. die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Wuhle befindet sich aktuell in der Vorbereitung.
In Überschwemmungsgebieten gelten u. a. bauliche Restriktionen und dies ist bei Planung und Raumnutzung zu berücksichtigen. Außerhalb von Überschwemmungsgebieten stellen HWGK die Flächenkulisse für sogenannte Risikogebiete dar (siehe § 78b Abs. 1 Satz 1 WHG). Auch hier gelten entsprechende Restriktionen, z.B. für Heizölverbraucheranlagen. Mit der Festsetzung gelten die Schutzbestimmungen des § 78 WHG. Sie beinhalten bauliche Einschränkungen, Nutzungseinschränkungen und den Gewässerschutz. Durch die Bestimmungen der einzelnen Rechtsverordnungen, mit denen die Überschwemmungsgebiete festgesetzt wurden, werden diese Schutzbestimmungen ergänzt und zum Teil abgemildert. Zu jeder Verordnung gehören je nach Gebietsgröße 2 bis 14 Karten. Die Karten zeigen die Fläche und die Grenzen der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Maßstab 1 : 2.500. Abbildung 3 zeigt eine Übersicht der einzelnen Kartenblätter (Kacheln).