Fische sind vergleichsweise langlebige, mobile Organismen, die mehrere trophische Ebenen (Niveaus im Nahrungsnetz) repräsentieren und im Verlauf ihrer Entwicklung bzw. ihres Lebenszyklus’ auf vielfältige, verschiedene Habitate oder Gewässerlebensräume angewiesen sind. Aufgrund dieser ausgeprägten Lebensraumansprüche wurden Fische als biologische Indikatoren für die Strukturvielfalt der Oberflächengewässer in die EG-WRRL aufgenommen. Eine gewässertypisch hohe Diversität autochthoner (einheimischer) Fischarten indiziert die gute ökologische Qualität eines Gewässers im Sinne der EG-WRRL, d.h. die Intaktheit eines Gewässer-Ökosystems und damit auch seinen Wert für den Arten- und Biotopschutz.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass erst mit dem Nachweis der natürlichen Reproduktion die Existenz von Populationen belegt ist. In der Regel wird der Nachweis einer hohen Fischartenzahl positiv beurteilt, da diese – sofern nicht durch Besatzmaßnahmen verursacht – auf das Vorhandensein vielfältiger verfügbarer Lebensräume und Ressourcen hindeutet und damit auf eine große Strukturvielfalt.
Ebenfalls positiv zu bewerten ist das Vorhandensein stabiler Populationen gefährdeter Fischarten. Sie stellen in der Regel die höchsten Lebensraumansprüche und sind demzufolge von negativen Einflüssen am ehesten betroffen. Aufgrund dessen ist der Gefährdungsgrad einer Art in der aktuellen Roten Liste als Gradmesser für die Schutzwürdigkeit eines Lebensraumes geeignet.
Im Gegensatz zu den vorangegangenen Ausgaben wird in dieser Ausgabe 2014 keine fischfaunistische Bewertung der Gewässer aufgrund des Verhältnisses zwischen nachgewiesenen Fischarten und den durchschnittlichen Anzahlen pro Gewässertyp vorgenommen. Die Darstellung des Gewässertyps und der Anzahl der Fische pro untersuchtes Gewässer wurde jedoch beibehalten.
Ebenso wird der Gefährdungsgrad nach der Roten Liste Berlins (2013) dargestellt.
Entsprechend der Entstehungsgeschichte der Gewässer, Fläche, Vernetzung, Art und Kontinuität der Wasserversorgung sowie Besiedelungsmöglichkeiten für Fische, wurden bereits in der ersten Ausgabe neun Typen festgelegt und diese – da sie sich bewährt haben – beibehalten:
- Fließgewässer,
- Flussseen,
- natürliche Landseen,
- künstliche Landseen,
- Rückhaltebecken,
- Kleingewässer,
- Kanäle,
- Gräben,
- Klärwerksableiter.
Künstliche Seen und Regenrückhaltebecken bilden fischfaunistisch eigenständige Gewässertypen, da ihre Fischvorkommen mindestens auf Initialbesatz, in der Regel auf fortgesetzten Besatz zurückzuführen sind und deren Fischgemeinschaft deshalb weder eine Besiedlungsgeschichte noch eine gewässerspezifische Bestandsentwicklung reflektiert.
Klärwerksableiter und Regenrückhaltebecken sind die fließenden, bzw. stehenden Kleingewässer mit dem höchsten Ausbauzustand. Erstgenannte unterscheiden sich darüber hinaus von den übrigen Typen durch eine im Jahresverlauf relativ gleichbleibende Wasserführung, während vergleichbare Fließe und Gräben regelmäßig austrocknen.
Die Gruppe der Kleingewässer beinhaltet alle stehenden Tümpel, Weiher, Teiche, Sölle u.ä. mit einer Fläche bis zu einem Hektar. Alle übrigen Kategorien erklären sich selbst.