Grundwasserhöhen und Einzugsgebiete der Wasserwerke 1990

Einzugsgebiete der Wasserwerke: Einleitung

Als Gewässereinzugsgebiet wird das ein Oberflächengewässer, die Vorflut, speisende Gebiet verstanden. Nach der Herkunft des Wassers unterscheidet man in oberirdisches (Oberflächenwasser-) und unterirdisches (Grundwasser-) Einzugsgebiet. Ihre Begrenzung bilden Wasserscheiden, von denen das Wasser ober- oder unterirdisch nach verschiedenen Richtungen senkrecht zur morphologischen Höhenlinie bzw. zur Grundwassergleichenlinie abfließt. Daher verlaufen die Wasserscheiden der oberirdischen Einzugsgebiete über die höchsten morphologischen Erhebungen zwischen zwei Vorflutern.

Das durch den Niederschlag gebildete Oberflächenwasser erreicht nach einer bestimmten Zeit, je nach Geländeneigung und Speicherfähigkeit des Bodens das Gewässer. Die Wasserscheiden der zugehörigen unterirdischen Einzugsgebiete lassen sich an der Linie der höchsten Grundwasserspiegelwerte erkennen. Das Grundwasser fließt ebenfalls dem Gewässer zu, wobei die dafür benötigte Zeit vom Gefälle und dem geologischen Aufbau des Grundwasserleiters abhängt. Ober- und unterirdische Wasserscheiden einer Vorflut fallen in der Regel nicht zusammen.

Tab. 3: Anteile von Uferfiltrat und Grundwasseranreicherung an der Förderung der Berliner Wasserwerke 1990

Tab. 3: Anteile von Uferfiltrat und Grundwasseranreicherung an der Förderung der Berliner Wasserwerke 1990

Grundwasserentnahmen durch Wasserwerke und andere Nutzer bewirken eine Veränderung der Fließrichtung des Grundwassers und damit des Verlaufes der natürlichen Grundwasserscheiden. Sie bilden eigene Grundwassereinzugsgebiete innerhalb des Einzugsgebietes eines Gewässers und vermindern deren zufließenden Grundwasseranteil.

Das der Vorflut insgesamt zugeführte Wasser entspricht dem in ihrem Einzugsgebiet gefallenen Niederschlag abzüglich der Verdunstung. Vom lithologischen Aufbau der oberflächennahen Schichten, der Vegetationsbedeckung, der Reliefenergie, dem Versiegelungsgrad und anderen anthropogenen Einflüssen hängt der Anteil des Niederschlags ab, der oberflächlich abfließt. Der übrige Teil des Niederschlags versickert und erreicht je nach Aufbau und Mächtigkeit der Deckschichten nach gewisser Zeit die Grundwasseroberfläche. Dieser Vorgang wird als Grundwasserneubildung bezeichnet und stellt die entscheidende Größe für die Bewirtschaftung dar. Innerhalb der Einzugsgebiete steht für die Nutzung des Grundwassers durch die Wasserwerke und andere Nutzer nur der sich ständig neubildende Teil zur Verfügung. Eine die Neubildung übersteigende Grundwasserentnahme führt zu einem großräumigen Absinken des Grundwasserspiegels sowie den daraus resultierenden ökologischen Schäden. Um dies zu vermeiden, sind innerhalb der Einzugsgebiete Wasserhaushaltsbetrachtungen erforderlich.

Sollte festgestellt werden, daß die Grundwasserentnahme innerhalb eines Einzugsgebietes die sich ständig neubildende Menge an Grundwasser übersteigt, muß entweder die Entnahme gesenkt oder die Grundwasserneubildungsmenge künstlich gesteigert werden. Letzteres kann durch die Versickerung von Oberflächenwasser in dafür angelegte Sickerbecken oder durch Erhöhung des Uferfiltratanteils der in Ufernähe von Oberflächengewässern gelegenen Brunnengalerien erfolgen.