Reale Nutzung der bebauten Flächen / Grün- und Freiflächenbestand 2015

Kartenbeschreibung

Im Folgenden werden die einzelnen Kartiereinheiten für die reale Nutzung der bebauten Flächen und für den Grün- und Freiflächenbestand getrennt beschrieben.

Kategorien der Karte „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01)

Blockflächen sind dann als Wohnnutzung dargestellt, wenn sie überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden. Es werden auch vereinzelte wohnungsbezogene Dienstleistungsunternehmen, Gemeinbedarfseinrichtungen und örtliche Grünflächen mit einbezogen. Wohngebiete umfassen die dichte Bebauung der Innenstadt ebenso wie die offene Siedlungsbebauung in den Stadtrandbereichen.

Die Flächen der Mischnutzung können im Erscheinungsbild den Flächen mit überwiegender Wohnnutzung ähneln. Die Wohnnutzung ist jedoch stärker mit Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Kaufhäuser, Büros etc.), kulturellen Nutzungen und kleingewerblichen Betrieben durchsetzt. In Ausnahmefällen nimmt die Wohnnutzung einen Anteil von zwei Dritteln der Fläche ein, in der Regel dominieren allerdings Handel- und Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen.

In einigen Fällen sind die Mischnutzungen durch einen hohen Anteil an Einzelhandelsnutzungen, Handwerk, Kleingewerbe oder auch extensiv genutzten Gewerbeflächen mit entsprechenden Schuppen und Werkstattgebäuden sowie Lager- und Stellplätzen geprägt, während die Wohnnutzung deutlich zurücktritt und nur noch etwa ein Drittel bis maximal die Hälfte der Fläche einnimmt. Hier kann in untergenutzten Bereichen eine Durchmischung mit Brachflächen auftreten.

Ein belastender Einfluss der gewerblichen Nutzung auf eine benachbarte Wohnnutzung ist meist gering bis mäßig, teilweise aber auch hoch.

Als Kerngebietsnutzung werden Bereiche mit hoher Nutzungsintensität und –dichte dargestellt. Sie sind ausschließlich in den Zentrumsbereichen der Innenstadt sowie den bezirklichen Hauptzentren zu finden. Es handelt sich um Bereiche von übergeordneter Bedeutung für Handel, private und öffentliche Dienstleistungen, kulturelle und wissenschaftliche Einrichtungen. Teilweise werden auch übergeordnete Gemeinbedarfsstandorte (wie z.B. überwiegend dem Bund zuzuordnende Verwaltungen, Botschaften u.ä.) im Innenstadtbereich dieser Kategorie zugeordnet.

Baustrukturell sind große Unterschiede zwischen den einzelnen Gebieten festzustellen. Das Spektrum reicht von gründerzeitlicher Blockbebauung bis hin zu in jüngerer Zeit entstandener Hochhausbebauung. Generell zeichnen sich die Flächen durch eine hohe städtebauliche Dichte und einen hohen Versiegelungsgrad aus.

Kennzeichnend für die Kategorie Gewerbe- und Industrienutzung / großflächiger Einzelhandel sind weiträumige Fertigungsgebäude, Lagerhallen sowie Lager- und Stellplätze. Der Anteil der Wohnnutzung tritt mit maximal einem Drittel der Fläche in den Hintergrund. Die Kategorie umfasst auch Güterbahnhöfe und Gewerbegebiete auf Bahnflächen, eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) sowie großflächige Einzelhandels- und sonstige flächenintensive Handelsbetriebe inklusive der dazugehörigen Stellplatzanlagen. Die Störung durch Lärm und Emissionen ist als mäßig bis sehr hoch einzuschätzen.

Als Standorte von Gemeinbedarfsnutzungen gelten Einrichtungen für Kultur, Hochschule und Forschung, Gesundheitsversorgung, Verwaltung sowie Sicherheit und Ordnung, konfessionelle Einrichtungen (z.B. Kirchen), Kindertagesstätten und sonstige Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen und Sportanlagen. Auch einzelne Kinderspielplätze und Seniorenheime werden in diese Kategorie mit einbezogen.

Zu den Sondernutzungen zählen bspw. Flächen wie das Olympiastadion und das Messegelände sowie größere Ausflugsgaststätten in Erholungsgebieten.

Ver- und Entsorgungseinrichtungen umfassen Flächen mit Anlagen für die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung sowie Anlagen der Abfallentsorgung und der Abwasserbeseitigung.

Das öffentliche Straßenland ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Nutzungskartierung. Als Verkehrsflächen werden daher in diesem Zusammenhang v.a. Bahn- und private Straßenverkehrsflächen sowie der Flughafen Tegel bezeichnet. Des Weiteren werden Verkehrsinseln und Mittelstreifen – sofern sie in der Blockkarte enthalten sind – den Verkehrsflächen zugeordnet. Auch das an Straßen-, Bahn- und Wasserflächen gelegene „Verkehrsbegleitgrün“ wird in dieser Kategorie kartiert, jedoch mit einer entsprechenden Doppelnutzung der Grün- und Freiflächen.

Güterbahnhöfe und Gewerbeflächen auf Bahnflächen werden dagegen nicht als Verkehrsflächen geführt, sondern in der Kategorie „Gewerbe- und Industrienutzung, großflächiger Einzelhandel“.

Parkplätze inklusive Parkhäuser wurden nur dann als Verkehrsfläche erfasst, wenn sie einen gesamten Block einnehmen. Parkplätze, deren Größe sich über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt, die jedoch innerhalb eines statistischen Blocks im Verbund mit anderen Nutzungen (z.B. Wohnnutzungen) liegen, werden nicht durch eine entsprechende Teilflächenbildung abgegrenzt, sondern der dominierenden Nutzung zugeordnet.

In der Kategorie Verkehrsflächen werden außerdem Gleisanlagen und Betriebsanlagen der U-, S-, Fern- und Straßenbahn geführt sowie die außerhalb der Tunnel in einem offenen Einschnitt verlaufenden U-Bahnabschnitte.

Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) sowie Bus- und Tram-Betriebshöfe werden ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet.

Wochenendhäuser werden – qua Definition – nicht dauerhaft bewohnt und dienen vorrangig der Erholungsnutzung. Diese Kategorie enthält auch Flächen, bei denen es sich um eine kleingartenähnliche Nutzung handelt und die nicht in der durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geführten Karte „Kleingartenbestand Berlin“ nach Bundeskleingartengesetz enthalten sind.

Gegenüber einer Einzelhausbebauung mit Wohnnutzung zeichnen sich diese Blöcke in der Regel durch ein geringeres Gebäudevolumen und eine kleinteiligere Parzellierung der Grundstücke aus. Gegenüber Kleingartengebieten sind diese Flächen jedoch dichter bebaut und die Parzellen im Allgemeinen größer.

Als Baustelle werden Flächen mit typischem Baustellencharakter (in der Regel mit offenem Boden) eingeordnet. Wenn bereits die Fundamente bzw. ersten Stockwerke der Neubebauung zu erkennen sind, erfolgt die Einordnung gemäß der geplanten Nutzung.

Kategorien der Karte „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02)

Die Kategorie Wald umfasst alle waldartigen Bestände, die auf dem Luftbild eindeutig als solche zu erkennen sind. Hierzu gehören neben den Waldflächen der Berliner Forsten auch die aufgeforsteten ehemaligen Rieselfelder und sonstige Brachflächen mit waldartigem Vegetationsbestand.

Nicht in dieser Kategorie enthalten sind waldartige Parkanlagen, wie z.B. der Große Tiergarten oder der Volkspark Klein-Glienicke, die sich im Grünanlagenbestand Berlins befinden. Sie werden der Nutzung Park / Grünfläche und dem Flächentyp Wald zugeordnet.

Als Gewässer werden neben den natürlichen Gewässern, wie Flüsse und Seen, auch Kanäle sowie die Rückhalte- und Versickerungsbecken der Berliner Wasserbetriebe geführt, sofern sie als Wasserfläche (oder als wassertechnische Bauwerke) erkennbar sind.

Zu der Kategorie Grünland zählen landwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Koppeln sowie entsprechend genutzte Versuchsflächen der Universitäten und ehemalige Rieselfelder unabhängig davon, in welcher Weise die Erzeugnisse tatsächlich verwertet werden.

Unter Ackerland werden die Flächen geführt, die als landwirtschaftlich genutzte Flächen identifiziert wurden. Im Unterschied zum Grünland wird hier der Boden periodisch umgebrochen und zur Saat, Düngung und Ernte bearbeitet.

Zur Bestimmung der Grünland- und Ackernutzungen wurde erstmals der Datenbestand des Digitalen Feldblockkatasters ausgewertet. Die Nutzungen Grünland und Ackerland können im Verlauf weniger Jahre auf der gleichen Fläche wechseln. Bei diesen beiden landwirtschaftlichen Nutzungen gilt daher in besonderem Maße, dass die Kartierung den jeweiligen Stand der Erfassung wiedergibt.

In die Kategorie Baumschule / Gartenbau sind neben den Anbauflächen privater Baumschulen und Gärtnereien auch Bezirksgärtnereien und städtische Gartenarbeitsschulen verzeichnet. Es handelt sich um Flächen mit vorwiegendem Freilandanbau. Flächen mit reiner Hallenbebauung werden dagegen zu den Gewerbe- und Industrienutzungen gezählt.

Blockflächen mit Bezirksgärtnereien, Gartenarbeitsschulen, Bauhöfen der Gartenbauämter sowie einzelne Forschungseinrichtungen, wie das Institut für Nutzpflanzenforschung der TU und entsprechende Lehr- und Versuchsfelder der Universitäten, werden mit der Doppelnutzung Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen kartiert. Auf Grund ihres Flächenbedarfs liegen Baumschulen und Gartenbaubetriebe überwiegend am Stadtrand.

Die Kategorie Park / Grünfläche umfasst neben den im Grünflächenverzeichnis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geführten öffentlichen Grünanlagen auch weitere Grünanlagen, sofern sie vom Erscheinungsbild einer öffentlich zugänglichen Grünanlage ähneln und augenscheinlich regelmäßiger gärtnerischer Pflege unterliegen. So wird z.B. auch gepflegtes Verkehrsbegleitgrün dieser Kategorie zugeordnet, allerdings mit einer Doppelnutzung als Verkehrsfläche. Auch kleinere, platzartige Grünanlagen und Spielplätze werden als Park / Grünfläche kartiert, sofern sie weniger als zu etwa einem Drittel versiegelt sind; ansonsten fallen sie unter die Kategorie Stadtplatz / Promenade. Die Blöcke der Nutzung Park / Grünfläche werden generell auch dem Flächentyp Park / Grünfläche zugeordnet. Weiträumige Park- und Naherholungsanlagen, die sich fast ausschließlich durch extensiv gepflegte oder ungepflegte wald- bzw. wiesenartige Bereiche auszeichnen, werden ggf. den Flächentypen Brachfläche oder Wald zugeordnet (z.B. Volkspark Klein-Glienicke). Auch spezielle, nicht frei zugängliche Anlagen wie der Botanische Garten, der Zoologische Garten oder der Tierpark Friedrichsfelde werden als Park / Grünfläche kartiert, allerdings mit einer Doppelnutzung als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung. Auch andere Gemeinbedarfsnutzungen können im Verbund mit Grünanlagen auftreten. Die Grünanlagen werden dann nicht separat abgegrenzt, selbst wenn sich ihre Größe über der Erfassungsgrenze von einem Hektar bewegt. Sie werden ggf. als Doppelnutzung kartiert, um den überwiegend „grünen“ Charakter dieser Flächen mit zu erfassen.

Private Außenanlagen, Spielplätze etc. in Wohngebieten werden dagegen nicht als Park / Grünfläche kartiert, da diese zum Charakter der Wohnnutzung gehören und die Freiraumstruktur für diese Blöcke bei der Typbestimmung (vgl. Ausführungen zu den Umweltatlaskarten 06.07/06.08) weiter differenziert wird.

Stadtplätze und Promenaden sind öffentliche Räume des städtischen Lebens. Stadtplätze dienen als Aufenthaltsorte zu Freizeit- und Erholungszwecken, als Versammlungsflächen, Marktplätze u.ä. und sind häufig Bahnhöfen sowie anderen öffentlichen oder repräsentativen Gebäuden vorgelagert.

Promenaden sind großzügig angelegte Wege, die Fußgängern und Radfahrern als Bewegungsraum abseits des Straßenverkehrs dienen. Als Promenade gelten auch stärker versiegelte Mittelstreifen, sofern sie nicht als Parkplatz genutzt werden. Stadtplätze und Promenaden haben gegenüber Grünanlagen generell einen höheren Versiegelungsgrad.

Als Friedhof werden neben den zur Bestattung genutzten Flächen auch ehemalige Friedhöfe geführt, sofern sie vom Charakter her noch als Friedhof erkennbar sind.

Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vorliegenden Daten zum Friedhofsbestand Berlin bilden die Grundlage der Flächenkulisse. Ehrengräber und -denkmale werden dagegen nicht dem Flächentyp Friedhof zugeordnet, obwohl sie im Friedhofsbestand Berlins geführt werden. Sie werden als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert und dem Flächentyp Kultur zugeordnet.

Friedhöfe zählen allerdings nicht grundsätzlich zu den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen. Nur wenn (i.d.R. kleinflächige) Blöcke in wesentlichem Umfang von einem Kirchengebäude eingenommen werden und der umgebende Friedhof nur eine untergeordnete Rolle spielt, kann eine Doppelnutzung mit den Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen vergeben werden. Der Block wird dann dem Flächentyp Kirche zugeordnet. Befindet sich jedoch eine Kirche oder Kapelle auf einem großflächigen Friedhof lediglich in einer dem Friedhof untergeordneten Funktion, wird keine Doppelnutzung vergeben.

Strukturell unterscheiden sich Friedhöfe untereinander vor allem hinsichtlich ihres Baumbestandes. Während Waldfriedhöfe und ältere Parkfriedhöfe wesentlich durch ihren alten Baumbestand geprägt werden, können junge Friedhofsanlagen noch weitgehend ohne größere Bäume auftreten.

Grundlage für die Zuordnung und Flächenabgrenzung der Kleingärten ist der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geführte Datenbestand der Berliner Kleingartenanlagen. Hier sind die nach dem Bundeskleingartengesetz definierten Kleingärten mit kleingärtnerischer Nutzung erfasst.

Andere Flächen mit ähnlicher Nutzungscharakteristik werden als Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen eingestuft.

Brachflächen sind zurzeit nicht genutzte oder nicht gepflegte Flächen, auf denen sich häufig ungestört vielfältige Vegetationsbestände entwickeln konnten.

Es wird zum einen in vegetationsfreie Brachflächen unterschieden, bei denen es sich zumeist um Abgrabungen, Aufschüttungen oder Abrissflächen handelt, auf denen sich aufgrund einer erst kürzlichen Nutzungsaufgabe bisher keine Vegetation angesiedelt hat. In einigen Fällen kann sich aufgrund der Standortbedingungen auch längerfristig keine Vegetation ansiedeln. Es kann sich um brachliegende Flächen handeln, die aufgrund ihres sehr hohen Versiegelungsgrades kaum Vegetation aufweisen, oder um versiegelungslose Extremstandorte wie Sanddünen und -strände, auf denen sich aufgrund von Nährstoffarmut oder regelmäßiger Störung nur sehr langsam eine spontane Besiedelung einstellt.

Eine weitere Brachflächenkategorie sind die Brachflächen mit überwiegend wiesenartigem Vegetationsbestand. Auf offen gelassenen Brachflächen siedelt sich häufig schon in den ersten Jahren eine Vegetation ruderaler Stauden und Gräser an. Insbesondere auf nährstoffarmen Standorten können diese Vegetationsbestände über mehrere Jahre relativ konstant erhalten bleiben. In der Regel handelt es sich jedoch um ein unbeständiges Stadium.

Alle Brachflächen, die nicht eindeutig einer der anderen Brachflächen- oder Waldkategorien zugeordnet werden können, werden als Brachfläche, Mischbestand aus Wiesen, Gebüschen und Bäumen kartiert. Die Vegetationsentwicklung einer Brache hängt von vielfältigen Rahmenbedingungen ab, wie z.B. den abiotischen Standortbedingungen, der Ausgangsvegetation und anthropogenen Einflüssen, so dass sich auf länger brachliegenden Flächen unterschiedliche Sukzessionsstadien oft kleinräumig abwechseln.

Ist eine Fläche nahezu vollständig mit Bäumen bestockt, wird sie dagegen der Kategorie Wald zugeordnet.

Zu den Sportnutzungen gehören sowohl ungedeckte als auch gedeckte Sportanlagen. Alle Sportnutzungen werden gleichzeitig als Gemeinbedarfs- und Sondernutzung kartiert.

Als ungedeckte Sportanlage werden Freianlagen bezeichnet, die Sport-, Bewegungs- und Freizeitaktivitäten dienen. Dazu zählen neben Sportplätzen, Frei- und Strandbädern auch spezielle Sportanlagen wie Reit-, Golf-, Bogenschießplätze und Wassersportgrundstücke. Letztere sind charakterisiert durch kleinere Werften, Boots- und Klubhäuser, Parkplätze etc. mit hohem Grünanteil. Eindeutig gewerblich geprägte Wassergrundstücke (Werften, Bootsbau etc.) werden der Kategorie Gewerbe- und Industrienutzung zugewiesen. Einige relativ extensiv genutzte Strandbäder (ohne Umkleidegebäude und Kiosk etc.) werden unter den Brachflächen- und Waldkategorien erfasst.

Zu den gedeckten Sportanlagen zählen dagegen alle vornehmlich in Hallen untergebrachten Sportanlagen, wie z.B. Hallenbäder und Eissporthallen sowie Stadien und Mehrzweckhallen, in denen auch sportfremde Nutzungen wie Konzerte stattfinden können.

Nutzungsverteilung für Berlin

Die folgenden Tabellen und Abbildungen zeigen die Anteile aller Nutzungsarten bezogen auf die Gesamtfläche Berlins. Dabei ist zu beachten, dass 1.964 Flächen sowohl eine Nutzung in einer Kategorie der bebauten Flächen (Nr. 10 bis 90) als auch in einer Kategorie der unbebauten Flächen (Nr. 100 bis 200) haben.

Bei dieser Vorgehensweise können größere Grün- bzw. Freiflächenpotenziale auf Flächen anderer Nutzungen dargestellt werden. Dies betrifft vor allem Standorte von Gemeinbedarfseinrichtungen und Sondernutzungen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gewerbe- und Industriegebieten oder Verkehrsflächen. Diese Flächen werden in beiden Karten unterschiedlich dargestellt (vgl. Ausführungen zu Doppelnutzungen im Abschnitt Methode).

Da für die Auswertung der Flächenanteile jede Fläche nur einmal berücksichtigt werden kann, wurden beide Fälle – Grünvorrang oder Bauvorrang – getrennt berechnet.

Die Berechnungen basieren auf den Flächengrößenangaben des ISU. Die Fläche der Blöcke wurde mit einem Geografischen Informationssystem (GIS) auf Grundlage der Teilblockkarte ISU5 berechnet.

Tabelle 2 zeigt die absoluten und prozentualen Flächenanteile verschiedener Nutzungen an der Gesamtfläche Berlins.

Tab 2: Flächenanteile verschiedener Nutzungen an der Gesamtfläche Berlins, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5, Stand 31.12.2015

Tab 2: Flächenanteile verschiedener Nutzungen an der Gesamtfläche Berlins, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5, Stand 31.12.2015

Abb. 1: Anteile der verschiedenen Nutzungsarten an der Fläche Berlins, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5, Auswertung mit Bauvorrang, Stand 31.12.2015

Abb. 1: Anteile der verschiedenen Nutzungsarten an der Fläche Berlins, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5, Auswertung mit Bauvorrang, Stand 31.12.2015

Abb. 2: Anteile verschiedener Nutzungskategorien am Grün- und Freiflächenbestand bzw. an der be-bauten Fläche Berlins, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5, Auswertung mit Bauvorrang, Stand 31.12.2015

Abb. 2: Anteile verschiedener Nutzungskategorien am Grün- und Freiflächenbestand bzw. an der be-bauten Fläche Berlins, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5, Auswertung mit Bauvorrang, Stand 31.12.2015

Bezogen auf die Fläche aller Berliner Bezirke, absolut in ha angegeben, ergibt sich folgendes Bild:

Tab 3: Flächenanteile verschiedener Nutzungen an der Gesamtfläche der Bezirke Berlins in ha, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5 (bei Bauvorrang), Stand 31.12.2015

Einen visuellen Eindruck der Verteilung der Nutzungsarten auf die Bezirke, absolut als ha-Angabe und relativ in Prozent der Bezirksfläche, vermitteln die Abbildungen 3 und 4.

Abb. 3: Flächenanteile der Nutzungen an der Gesamtfläche der Bezirke Berlins in ha, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5 (bei Bauvorrang)

Abb. 3: Flächenanteile der Nutzungen an der Gesamtfläche der Bezirke Berlins in ha, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5 (bei Bauvorrang)

Abb. 4: Flächenanteile der Nutzungen an der Gesamtfläche der Bezirke Berlins in %, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5 (bei Bauvorrang), Stand 31.12.2015

Abb. 4: Flächenanteile der Nutzungen an der Gesamtfläche der Bezirke Berlins in %, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5 (bei Bauvorrang), Stand 31.12.2015

Änderungen der Flächennutzungsverteilung im Vergleich zur vorherigen Ausgabe

Beim Vergleich mit den Zahlen der Ausgabe 2011 zeigen sich einige Tendenzen des Nutzungswandels in Berlin, aus denen sich generelle Trends der Stadtentwicklung ablesen lassen. So zeigt die Zunahme der Blockflächen mit Wohnnutzung um 359 ha die verstärkten Aktivitäten zum Wohnungsbau und kann überwiegend durch die realen Entwicklungen seit 2010 erklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Analyse auf Block- und Teilblockebene bei gleichbleibender Nutzungskategorie nicht die zusätzliche Nachverdichtung innerhalb eines Blocks abbildet.

Die deutliche Abnahme von Brachflächen um ca. 1.000 ha (Nutzungen 171, 172, 173) ist nur zum Teil auf die bauliche Inanspruchnahme dieser Flächen zurückzuführen. Zwar werden einige Brachflächen jetzt als „Freistehende Einfamilienhäuser mit Gärten“, „Reihen- und Doppelhäuser mit Gärten“ und „Geschosswohnungsbau der 1990er Jahre und jünger“ sowie als Gewerbegebiet genutzt, ein Großteil der Brachflächenabnahme ist jedoch auf die Umwidmung der Tempelhofer Freiheit und der Parkanlagen am Gleisdreieck in Grünflächen zurückzuführen.

Außerdem bedingt eine präzisere Bestimmung der Brachflächen im Vergleich zur Ausgabe 2011 scheinbare Nutzungsänderungen. So führte in einer bedeutenden Anzahl von Fällen ein Abgleich mit dem aktuellen Grünflächenbestand zu einer Änderung der Nutzung in „Park / Grünfläche“, da eine Reihe von bisher als Brache dargestellten Flächen aufgrund ihrer Widmung jetzt als Grünflächen auszuweisen waren, obwohl sie phänomenologisch (z.B. auf Basis von Luftbildauswertungen) nicht als Grünflächen zu erkennen sind. Spiegelbildlich hat die Grün- und Freiflächennutzung „Park / Grünfläche“ um insgesamt 761 ha signifikant zugenommen. Daneben wurden zahlreiche, bisher als Brachen kartierte Flächen auf Basis eines aktuellen Feldblockkatasters nunmehr als „Grünland“ oder „Ackerland“ dargestellt, ohne dass eine faktische Änderung der Nutzung stattgefunden haben muss. Auch hier ist auf der anderen Seite eine Zunahme von Grünland (plus 239 ha) zu verzeichnen.

Die Zunahme von Flächen der Kategorie „Wochenendhaus- und kleingartenähnlichen Nutzungen“ lässt sich vor allem auf Grund von Umwidmungen erklären. Insbesondere in den ehemaligen Ostbezirken haben diverse ehemalige Kleingartenanlagen ihren Status nach Bundeskleingartengesetz durch Umwidmung verloren. Entsprechend zur Zunahme der „Wochenendhaus- und kleingartenähnlichen Nutzungen“ lässt sich eine Abnahme der Nutzung „Kleingartenanlage“ erklären. Zwei Drittel des Verlusts der „Kleingartenanlagen“ sind jedoch durch Nutzungsänderungen in Wohn- und Gewerbegebiete zu erklären.

Die deutliche Abnahme der Kategorie „Verkehrsfläche“ geht vor allem mit der Umwidmung von Parkplätzen in Wohn- und Gewerbegebiete einher. Ebenso wurden in der Kategorie „Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen“ große Krankenhausareale in Wohngebiete überführt.

Insgesamt lässt sich jedoch aus den Zahlen nicht verlässlich ablesen, in welchem genauen Umfang Veränderungen der Flächenanteile der jeweiligen Nutzungen methodisch bedingt oder auf tatsächliche Nutzungsänderungen zurückzuführen sind. Der Anteil der durch tatsächliche bauliche Inanspruchnahme oder Umnutzung verloren gegangenen Grün- und Freiflächen, die im Zeitraum seit 2011 auch stattgefunden haben mag, lässt sich auf dieser Basis nicht quantifizieren. Das Flächenmonitoring der Senatsverwaltung in Berlin liefert hier genauere Erkenntnisse.

Beschreibung der Karte „Reale Nutzung der bebauten Fläche“ (06.01)

Die Karte „Reale Nutzung der bebauten Fläche“ (06.01) zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der bebauten Fläche Berlins und ihre Verteilung über die Stadtfläche (Stand 31.12.2015). Abbildung 5 verdeutlicht die Verteilung der Anteile der verschiedenen baulichen Nutzungen an der bebauten Fläche der einzelnen Bezirke.

Mehr als die Hälfte der bebauten Fläche Berlins wird zum Wohnen genutzt. Gewerbe- und Industrienutzungen wie auch Gemeinbedarfs- und Sondernutzungen nehmen mit 13 % bzw. 16 % noch einen relativ großen Teil der bebauten Fläche Berlins ein. Ihnen folgen die Verkehrsflächen (ohne die nicht in der Blockkarte enthaltenen Straßen) mit 6 % und die Mischnutzungen mit etwa 5 %. Sehr wenig Raum nehmen Kerngebiete, Flächen der Ver- und Entsorgung sowie Wochenendhäuser und kleingartenartige Nutzungen ein. Blockflächen, die als Baustellen kartiert wurden, sind in der aktuellen Ausgabe erfasst, nehmen aber mit insgesamt 75 ha nur einen sehr kleinen Umfang ein.

In der Verteilung der Nutzungsarten der bebauten Flächen auf das Stadtgebiet lassen sich charakteristische Strukturen erkennen. So gibt es reine Wohn- oder Gewerbegebiete im Stadtrandbereich deutlich häufiger als innerhalb des S-Bahnringes, während dort die Misch- oder Kerngebietsnutzungen stärker vertreten sind. Insbesondere konzentrieren sich auf Grund günstiger Transportbedingungen Gewerbegebiete entlang von Wasserwegen, Bahnlinien und Hauptverkehrsstraßen. Mischgebiete und einzelne Kerngebiete findet man als Folge gewachsener Strukturen oft in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Kennzeichnend ist die Konzentration der Kerngebiete in den beiden Bereichen der City-West um Kurfürstendamm / Tauentzienstraße bzw. der City-Ost um den Bereich Alexanderplatz / Friedrichstraße. Gemeinbedarfsflächen sind über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt. Flächen der Ver- und Entsorgung treten hauptsächlich im Stadtrandbereich, häufig in Nachbarschaft zu Gewerbeflächen, auf.

Die beschriebenen Strukturen spiegeln sich auch im Vergleich der Verteilung der Flächennutzungsarten innerhalb der einzelnen Bezirke wider (vgl. Abb. 5).

Abb. 5: Anteile ausgewählter Nutzungsarten an der bebauten Fläche der Berliner Bezirke, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5 (bei Bauvorrang), Stand 31.12.2015

Abb. 5: Anteile ausgewählter Nutzungsarten an der bebauten Fläche der Berliner Bezirke, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5 (bei Bauvorrang), Stand 31.12.2015

Beispiele für die charakteristische Nutzungsverteilung im Stadtrandbereich sind die Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Neukölln mit 63 % bzw. 62 % Wohnnutzung und 12 % bzw. 11 % industrieller Nutzung, während sich im Bezirk Mitte mit nur 32 % Wohnnutzung, aber 5 % Kerngebiets- und ca. 12 % Mischgebietsnutzung sowie einem sehr hohen Anteil an Gemeinbedarfsstandorten (28 %) deutlich dessen zentrale Funktion widerspiegelt.

Da sich die Kerngebietsnutzungen der City-West um Kurfürstendamm / Tauentzienstraße auf drei Bezirke – Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte und Schöneberg-Tempelhof – verteilen, schlägt sich die zentrale Funktion dieses Bereichs weniger deutlich in der Nutzungsverteilung dieser Bezirke nieder (Kerngebietsanteile von bis zu 2 %).

Neben dem Bezirk Mitte weisen die Innenstadtbezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf mit 42 % und 43 % einen relativ niedrigen Anteil an Wohnfläche auf. Dafür ist der Anteil an Gemeinbedarfsflächen mit 18 % bzw. 21 % hier sehr hoch. Die ursprünglich vorhandene Nutzungsmischung ist in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg noch am deutlichsten zu erkennen. Sie sind die Bezirke mit den weitaus größten Mischnutzungsanteilen (12 % und 15 %).

Als Wohnbezirk mit geringer gewerblicher Nutzung (5 %) fällt Steglitz-Zehlendorf mit 63 % Wohnnutzung auf.

Beschreibung der Karte „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02)

Die Karte „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) zeigt die verschiedenen Nutzungsarten in ihren Anteilen an der nicht bebauten Fläche Berlins sowie ihre Verteilung über die Stadt.

Der größte Teil des Grün- und Freiflächenbestands liegt im Stadtrandbereich. Prägend sind die großen Waldflächen des Grunewalds und der Forst Düppel im Südwesten, der Spandauer und Tegeler Forst im Nordwesten und die großen Waldgebiete im Bezirk Treptow-Köpenick im Südosten von Berlin. 38 % aller Grün- und Freiflächen sind Wald. Der Anteil der Gewässer beträgt 13 % (vgl. Abb. 6).

Landwirtschaftlich genutzte Flächen, die 9 % des Freiflächenbestands einnehmen, befinden sich insbesondere im nordöstlichen Stadtgebiet (Pankow und Weißensee). Weitere Landwirtschaftsflächen liegen in den übrigen Stadtrandbereichen. Kleingartengebiete, die 8 % des Freiflächenbestandes ausmachen, sind fast ausschließlich außerhalb des S-Bahnringes in den äußeren Stadtbezirken zu finden. Oft liegen sie in der Nähe von Kanälen, Flüssen und Bahnlinien. Zurzeit nicht genutzte Brachflächen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet, insbesondere entlang von Bahnlinien und Gewässern. Sie nehmen 10 % des Freiflächenbestands ein. Baumschulen und Gartenbaubetriebe befinden sich nur im Stadtrandbereich, während Sportplätze, Friedhöfe und Parks bzw. Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet auftreten.

Die Flächengrößen der einzelnen Freiflächen nehmen vom Innenstadtbereich in Richtung Stadtrand zu. Zudem treten die verschiedenen Freiflächenkategorien im äußeren Stadtgebiet häufig im Verbund miteinander auf und bilden so größere zusammenhängende Freiraumsysteme, während die verschiedenen Freiflächen im Innenstadtbereich meistens isoliert vorkommen und von bebauten Flächen umgeben sind. In den innerstädtischen Bezirken wird der Freiflächenbestand von Parkanlagen dominiert.

Abb. 6: Anteile ausgewählter Nutzungsarten an den Grün- und Freiflächen der Berliner Bezirke, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5 (bei Grünvorrang), Stand 31.12.2015

Abb. 6: Anteile ausgewählter Nutzungsarten an den Grün- und Freiflächen der Berliner Bezirke, Flächengrößen auf Basis der Teilblockkarte ISU5 (bei Grünvorrang), Stand 31.12.2015