Seit 2022 (4. Stufe) werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind. Deshalb sind die neuen Lärmkarten nicht mit den Lärmkarten aus dem Jahr 2017 und davor vergleichbar. Vielerorts werden jetzt deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen – obwohl sich die Lärmsituation zwischenzeitlich nicht wesentlich änderte oder gar Lärmschutzmaßnahmen ergriffen wurden.
Dies hat im Wesentlichen folgende Gründe:
- Durch das neue EU-weit harmonisierte Berechnungsverfahren (CNOSSOS-EU) wurden die Mechanismen der Lärmentstehung im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr wesentlich detaillierter und komplexer als in den bisherigen vorläufigen Berechnungsverfahren der Jahre 2007 / 2012 und 2017 modelliert. Lärmminderungen durch Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden durch das Verfahren detailliert abgebildet und können so zu einer Verbesserung der Lärmsituation beitragen.
- Die Belastetenzahlen werden jetzt anders ermittelt. Früher wurden die Einwohner von Wohngebäuden gleichmäßig um ein Gebäude verteilt – auf laute und leise Seiten. Jetzt hingegen werden alle Einwohner eines Gebäudes der lauteren Vorderseite zugewiesen; die leisere Rückseite eines Gebäudes wird nicht berücksichtigt. Somit werden deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen.
- Die Rundungsregel für die Bildung der ausgewiesenen Pegelklassen wurde geändert. Dadurch verschieben sich die 5 Dezibel breiten Pegelklassen um 0,5 Dezibel zu niedrigeren Werten. Damit werden tendenziell größere lärmbelastete Flächen und mehr sowie stärker lärmbelastete Menschen ausgewiesen.
Alle genannten Faktoren beeinflussen in ihrer Summe rechnerisch die Höhe der Lärmbelastung der Bevölkerung und die Anzahl der lärmbelasteten Menschen im Ballungsraum Berlin. Insbesondere die Umstellung der bisherigen Berechnungsverfahren auf europaweit einheitliche Verfahren führt dazu, dass die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung nicht oder nur sehr eingeschränkt mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2017 verglichen werden können. Dies führt selbst bei unveränderter Vor-Ort Situation dazu, dass tendenziell mehr lärmbelastete Flächen und deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen werden. Zwischenzeitig erfolgte Lärmminderungsmaßnahmen können daher nur sehr bedingt oder nicht aus den aktuellen Lärmkarten und den Belastetenzahlen abgelesen werden.