Vorgehen bei der Aktualisierung
Für die Kartierung von Biotopen liegen in Berlin einheitliche Standards vor, die durch Fachexpert*innen erarbeitet und veröffentlicht wurden. Die Grundlage für die Biotopkartierung bildet die Liste der Berliner Biotoptypen (SenMVKU 2023b), eine Beschreibung der Biotoptypen Berlins (SenMVKU 2023a) sowie eine Kartieranleitung für Biotoptypenkartierung in Berlin (SenMVKU 2023c). Die Liste der Berliner Biotoptypen enthält rund 7.480 Biotoptypen. Jedem Biotoptyp ist ein Zifferncode zugeordnet, der je nach hierarchischer Ebene fünf- bis achtstellig sein kann.
Die Besonderheit der vorliegenden Biotoptypenkarte besteht darin, dass zur Erfassung der Biotoptypen unterschiedliche Methoden zur Anwendung kamen. Das Ergebnis der Kartierung unterscheidet sich damit hinsichtlich der Genauigkeit und Differenzierung der Auskartierung auf den verschiedenen Flächenkulissen. Die folgenden drei Methoden der Datenerhebung kamen zum Einsatz:
1. Terrestrische Kartierung – Die terrestrischen Kartierungen 2015-2022 sind hinreichend aktuell und wurden abgesehen von geringfügigen geometrischen Anpassungen am Übergang zu den anderen Flächenkulissen und weniger Änderungen des Biotoptyps bei grundlegenden Nutzungsänderungen unverändert in die Biotoptypenkarte übernommen.
2. Übernahme Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 – Die Primärdaten der Biotoptypenkarte 2013 wurden im Sinne einer Änderungsanalyse überprüft und, wenn notwendig, aktualisiert. Sofern keine grundlegende Änderung des Biotops und der Landnutzung im Luftbild erkennbar war, wurden die Objekte mit der ursprünglichen Geometrie und den Sachdaten übernommen. Biotope, die ursprünglich für die Biotoptypenkarte 2013 terrestrisch erhoben wurden, konnten nicht immer durch Luftbildinterpretation hinsichtlich aller Merkmale überprüft werden. Bei Unsicherheiten, wurde der ursprüngliche Biotoptyp dennoch beibehalten, sofern er plausibel erschien und das entsprechende Objekt mit einem Bedarf zur terrestrischen Kontrolle markiert. Folgende Situationen sind dafür beispielshaft zu nennen:
- Durch Bäume überschirmte Biotope (z. B. Röhrichtbestände am Uferrand)
- Unterwasserpflanzengesellschaften (oft als Begleitbiotop angegeben)
- Biotopuntertypen, die durch die Artenzusammensetzung charakterisiert sind
- Sehr kleinteilig abgegrenzte Biotope (z. B. Staudensäume)
Bei anteiliger oder vollständiger Änderung des Biotops erfolgte eine Anpassung der Biotopabgrenzung oder eine Neuerfassung des Biotoptyps im Sinne der nachfolgend beschriebenen Neukartierung.
3. Luftbildkartierung – Auf allen nicht durch 1. oder 2. abgedeckten Gebieten wurde eine Neuerfassung der Biotope durch monoskopische Luftbildinterpretation durchgeführt. Für die Erkennung der Biotoptypen im Luftbild wird die klassische Beschreibung nach Farbmerkmalen (Grundfarbe, Helligkeit, Farbverteilung) und Strukturmerkmalen (Struktur, Textur, Höhe) in Ansatz gebracht. Die grundlegende Geometrie dafür bildeten die Block- und Teilblockflächen der ISU5. Dabei wurde jedem Block / Teilblock ein Biotoptyp zugeordnet. Eine weitere Unterteilung der Geometrie des Teilblocks erfolgte nur, wenn naturschutzfachlich wertvolle und naturnahe Biotoptypen (z. B. Kleingewässer, Röhrichte, Trocken- und Magerrasen, Staudenfluren, natürliche Gehölzbestände sowie großflächige, prägende Grünflächen oder Gehölzgruppen) im Teilblock vorhanden waren. Diese wurden dann als exakte Geometrie separat abgegrenzt. Park- und Grünanlagen > 3 ha wurden ebenfalls bis auf die Grenzen der Einzelbiotope auskartiert.
Eine Übersicht der räumlichen Verteilung der Kartierungmethoden kann der Karte „Kartiermethode 2024“ im Geoportal entnommen werden.
Kartierregeln
Je nach Aufgabenstellung und Gebietsgröße wurden die terrestrischen Biotoptypenkartierungen im Maßstab 500 bis 10.000 erstellt, die Luftbild-Kartierungen erfolgten für den Ausgabemaßstab 5.000.
Beim Kartiermaßstab 1:5.000 beträgt die Mindestgröße für flächenhaft zu erfassende Biotope 1.000 m². Flächen, die schmaler als 10 m sind, werden als Linienbiotope erfasst. Die Mindestlänge von Linienbiotopen liegt bei 100 m. Biotope unterhalb der angegebenen Mindestgrößen/ -längen werden in der Regel als Punkte erfasst. Sind sie von Naturschutzrelevanz, dürfen diese Mindestgrößen in Einzelfällen auch unterschritten werden.
Lässt sich ein Biotop nicht ausschließlich durch einen Biotoptyp beschreiben, können Zusatz- und Begleitbiotope vergeben werden. Zusatzbiotope sind definiert als auf die volle räumliche Ausdehnung der Fläche des Hauptbiotops zutreffende zusätzlich mögliche Biotoptypen, z.B. Nutzungen. Als Begleitbiotop sind nicht auskartierbare (weil kleinteilig vorkommende) begleitende Biotope zu verstehen, die nicht für die volle räumliche Ausdehnung des Hauptbiotops zutreffen, z.B. Gehölzaufwuchs-Inseln im Röhricht.
Die Ansprache der betreffenden Biotopklasse (01 – 12 gemäß Biotoptypenliste) erfolgt zunächst durch Zuordnung zu mehr oder weniger gut voneinander abgrenzbaren Raumtypen (z.B. Fließgewässer, Stillgewässer, Moore, Wälder usw.). Innerhalb dieser Biotopklassen werden die Biotopgruppen nach bestimmten Ausbildungen (z.B. Fließgewässer, Seen), nach der Art ihrer Entstehung (z.B. künstliche Gewässer) oder nach groben pflanzensoziologischen Einheiten (meist Klassen oder Verbände) gegliedert. Die einzelnen Biotoptypen und deren Untereinheiten werden in gleicher Weise nach pflanzensoziologischen Gesichtspunkten oder auch bestimmten Formen der anthropogenen Nutzung voneinander abgegrenzt.
In einigen Fällen wird die Zuordnung von Biotoptypen nach pflanzensoziologischen Kriterien anderen bevorzugt. So finden sich beispielsweise die vom Raumtyp her eher den Mooren zuzuordnenden Erlen-, Kiefern- und Birkenmoorwälder aus Gründen der pflanzensoziologischen Zugehörigkeit bei den Wäldern (08).
In den Biotopklassen 10 bis 12 (anthropogene Biotope, Sonderbiotope, Siedlungen etc.) spielen pflanzensoziologische Kriterien verständlicherweise kaum eine Rolle. Hier erfolgt die Gliederung daher weitgehend nach Art der Nutzung und phänologischen Merkmalen.
Kann ein Biotop nicht einer bestimmten Ausbildung zugeordnet werden oder handelt es sich um reich strukturierte Biotopkomplexe, genügt die Einordnung in Gruppen (z.B. 05120 = Trocken- und Magerrasen).
Die Zuordnung des rechtlichen Schutzstatus gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 28 Berliner Naturschutzgesetz erfolgt durch fachliche Einschätzung des Kartierers/der Kartiererin. Bei Luftbild-Biotoptypenkartierungen ist meist der wahrscheinliche Schutzstatus angegeben (sofern keine terrestrische Überprüfung vorliegt). Die Entscheidung über die Anwendung der Regelung „Gesetzlich geschützte Biotope“ erfolgt im Einzelfall durch die zuständige untere Naturschutzbehörde der Bezirke.
Sachdaten
Alle Karten der Berliner Biotoptypenkartierung enthalten einheitliche Sachdaten. Eine Erläuterung der Sacgdaten ist hier zu finden: