Die Bundesländer sind nach § 44 (1) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 39. BImSchV verpflichtet, die Luftverunreinigung kontinuierlich zu überwachen und die Emissionen nachhaltig zu senken. Berlin kommt dieser Verpflichtung sowohl im Bereich der Erfassung und Bewertung der Emissionen als auch im Hinblick auf das Monitoring der Luftschadstoffe umfassend nach.
Die Luftverunreinigung Berlins wird seit 1975 mit Hilfe des Berliner Luftgütemessnetzes (BLUME) der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt kontinuierlich erfasst. Das Messnetz besteht derzeit (Stand Dezember 2024) aus 17 ortsfesten Messstationen (Messcontainer), an welchen Luftschadstoffe für die Beurteilung für die Luftqualität gemessen werden. Von den einzelnen Stationen werden die 5-Minuten-Werte jedes Schadstoffes zur Messzentrale in der Brückenstraße (Mitte) übertragen und daraus Kennwerte, wie beispielsweise Stunden- und Tageswerte, als Basis für die weitere Auswertung berechnet.
Die Datengrundlagen und methodischen Schritte zur Aktualisierung der Emissionen im Land Berlin werden im Bericht-Emissionskataster 2015 (pdf, 8 MB) ausführlich dargestellt. Auf eine gesonderte Darstellung kann daher an dieser Stelle verzichtet werden.