Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt.
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07.05.12 Fassadenpegel Gesamtlärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude
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Fr. Haag