Lärm

Ruhestörung bei verhaltensbedingtem Lärm

Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. Ruheschutz während der Mittagszeit) bitte zuerst an den verantwortlichen Lärmverursacher oder an die Hausverwaltung wenden.

Bei einer andauernden erheblichen Störung ist das bezirkliche Ordnungsamt einzuschalten. Außerhalb behördlicher Öffnungszeiten, insbesondere in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr, können verhaltensbedingte Ruhestörungen beim örtlichen Polizeiabschnitt oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdenden Lärm) über den Notruf 110 angezeigt werden.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie Beratung in Fragen der Lärmverhütung und Lärmbekämpfung bei den Mitarbeitern der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter.

Informationen zum Verkehrslärm

Auskünfte über
  • Lärmkartierung und Lärmbewertung im Rahmen des Mietspiegels erhalten Sie von

Lärm von einzelnen Anlagen (insbesondere Industrie-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen)

Auskünfte über

  • Industrie- und Gewerbeanlagen erhalten Sie von den hier genannten Ansprechpersonen
Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung von Daniela Templiner unter (030) 9025-2280,
  • Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen, in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten und auf öffentlichen Grün- und Landschaftsschutzgebiet
    vom örtlichen Bezirksamt, dort dem Umwelt- und Naturschutzamt