Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung

Die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Jahre 2004 brachte als wichtige Änderung die Einführung einer obligaten Umweltprüfung bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen.

Da diese Umweltprüfung natürlich auch die Belange des Bodenschutzes berücksichtigen muss, wurde ein Verfahren entwickelt, das auf die Hauptziele des Bodenschutzes in der Bauleitplanung ausgerichtet wurde:

  • Beschränkung der Inanspruchnahme von Böden auf ein unerlässliches Maß
  • Lenkung der Inanspruchnahme von Böden auf Flächen mit einer geringeren Schutzwürdigkeit in Bezug auf die Bodenfunktionen
  • Vermeidung der Beeinträchtigung von Bodenfunktionen

Dafür wurden die im Land Berlin vorliegenden bodenrelevanten Daten und Bewertungen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufbereitet; sie liegen als flächen- und raumbezogene digitale Informationen im Geoportal Berlin vor. Hier bietet insbesondere der Umweltatlas die besten Voraussetzungen für die Bereitstellung digitalisierter und bewerteter Bodendaten.

Darauf aufbauend wurde eine Methodik für eine gewichtete Bewertung der Bodenfunktionen entwickelt. Sie beinhaltet die stadtweite Vereinheitlichung der Bewertung von Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit der Böden und stellt die Grundlage für die Berücksichtigung des Bodenschutzes in der Bauleitplanung dar. Die Ergebnisse wurden erstmalig 2007 im Leitbild für einen fachgerechten Bodenschutz in Berlin und in einem Maßnahmenkatalog für Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie in einer Umweltatlaskarte dargestellt.

Die Novellierung des BauGB und die Aktualisierung des Landschaftsprogramms machten in 2014 die Überarbeitung, Anpassung und Aktualisierung des Leitbildes und Maßnahmenkatalogs für den vorsorgenden Bodenschutz in Berlin und der Umweltatlaskarte 01.13 Planungshinweise zum Bodenschutz erforderlich.

Im Zuge der Aktualisierung der Umweltatlaskarte Planungshinweise zum Bodenschutz in 2018 wurde bis zum Jahr 2020 eine weitere Überarbeitung, Anpassung und Aktualisierung des Leitfadens Leitbild Maßnahmenkatalog erarbeitet.

Als anwenderfreundliche Arbeitsinstrumente für die detaillierte Bewertung der von der Planung betroffenen Böden und zur Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung wurden in 2015 ein Merkblatt und Checklisten entwickelt.

Seit 2019 gibt es mit der DIN 19639 „Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ eine Handlungsanleitung zum baubegleitenden Bodenschutz. Diese Norm zielt in seiner Anwendung auf die Minimierung der Verluste der natürlichen Bodenfunktionen im Rahmen von Baumaßnahmen ab, sofern erhebliche Eingriffe damit verbunden sind. Sie gilt für Vorhaben mit bauzeitlicher Inanspruchnahme von Böden und Bodenmaterialien, die nach Bauabschluss wieder natürliche Bodenfunktionen erfüllen sollen.

  • Leitfaden - Maßnahmenkatalog

    PDF-Dokument (13.4 MB)

  • Merkblatt und Checklisten zur Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung

    PDF-Dokument (1.0 MB)

Mit den zur Verfügung gestellten aktualisierten und neu entwickelten Arbeitshilfen können die Fachbehörden der Berliner Bezirke, die im Wesentlichen die Bebauungspläne aufstellen, die Auswirkungen der Planungen auf das Schutzgut Boden und seine Funktionen für betroffene Grundstücksteile prüfen. Dabei können sie die Möglichkeiten für Alternativen oder Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz der schutzwürdigen Böden im Land Berlin abwägen und umsetzen.

Im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), einem Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz, wurden differenzierte „Checklisten Schutzgut Boden für Planungs- und Zulassungsverfahren“ als Arbeitshilfe für die Planungspraxis und den Vollzug mit Stand von November 2017, redaktionell überarbeitet im August 2018, erarbeitet.
Mit den Checklisten wird eine bundeseinheitliche Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, die das o.g. „Merkblatt und Checklisten zur Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung“ umfassend ergänzt. Die Bodenschutzbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt empfiehlt die Nutzung der Checklisten als Ergänzung zu der o.g. Arbeitshilfe des Landes Berlin, um die Belange des Bodenschutzes bei Untersuchungen und der Erstellung von Unterlagen im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren angemessen zu berücksichtigen. Die Checklisten sind im Internet unter folgendem Link verfügbar:

Von der LABO wurde in 2009 nachfolgender Leitfaden für die Berücksichtigung des Bodenschutzes in der Bauleitplanung erarbeitet:

  • Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB: Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung

    PDF-Dokument