Projektauswahl

Radweg

Nach den folgenden Kriterien werden Projekte in Berlin zur Beratung im Gestaltungsbeirat Öffentliche Räume ausgewählt:

  • Landschaftsplanerische Projekte von gesamtstädtischer und außerordentlicher Bedeutung
  • Verkehrsräume von gesamtstädtischer und außerordentlicher Bedeutung
  • Freiräume, die von kultureller und stadtstruktureller Bedeutung sind
  • Projekte, die in besonderer Form die Historie der Stadt und den Denkmalschutz berühren
  • Projekte, die bedeutend für die stadtstrukturelle Entwicklung sind und strategische Bedeutung haben. Insbesondere Projekte, die besonders prägend für den öffentlichen Raum sind
  • Projekte aus den Bezirksämtern, die eines qualifizierten Verfahrens bedürfen und wo der Gestaltungsbeirat im Sinne einer fachlichen Beratung tätig wird

Projekte, die auf der Grundlage eines nach allgemein anerkannten Regeln durchgeführten Konkurrenzverfahrens entwickelt werden oder wurden, werden nicht im Gestaltungsbeirat Öffentliche Räume besprochen. Ausgenommen sind solche Fälle, bei denen es Anzeichen dafür gibt, dass aus aktuellem Anlass eine Differenzierung oder Weiterbearbeitung des Wettbewerbsergebnisses erforderlich ist und eine Neubeurteilung erfolgen muss.

Vorschläge für Projekte kommen aus den Bezirken und/oder den Senatsverwaltungen.

Vor den Sitzungen entscheiden die Staatssekretär*innen gemeinsam mit den Vertreter*innen der betroffenen Verwaltungen (Bezirk/Senat) über die Auswahl der Projekte.

Zu denkmalrelevanten Maßnahmen wird die für Denkmalschutz zuständige Senatsverwaltung in die Arbeit des Gestaltungsbeirats einbezogen.