Wie kann Ihnen die Wasserbehörde helfen?

Grundwasserschutz/Wasserschutzgebiete

  • Wasserschutzgebiete
  • Grundsatzfragen des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen
  • Grundsatzangelegenheiten der Indirekteinleiterverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AWSV)
  • Zulassung der Trinkwassergewinnung für die öffentlichen Trinkwasserversorgung
  • Abwasserbeseitigung
  • Grundwasserschutz

Auskünfte kann Ihnen Herr Dr. Baumgarten unter der Rufnummer (030) 9025-2055 geben.

Schutz der oberirdischen Gewässer

  • Reinhaltung der Oberflächengewässer und Gefahrenabwehr
  • Anlagen in und an oberirdischen Gewässern
  • Niederschlagswasserbewirtschaftung (Einleitung und Versickerung) außerhalb von Wasserschutzgebieten
  • Einleitung von Abwasser und Kühlwasser in Oberflächengewässer und Überwachung
  • Abwasserabgabe

Auskünfte kann Ihnen Herr Völkel unter der Rufnummer (030) 9025-2083 geben.

Grundwasserbenutzungen

  • Baumaßnahmen im Grundwasser
  • Zulassung von Brunnen
  • Einleiten und Einbringen von Stoffen in das Grundwasser
  • Erdwärmenutzungen
  • Grundwasserentnahmeentgelt
  • Wassersicherstellungsgesetz

Auskünfte kann Ihnen Herr Dr. Wedewardt unter der Rufnummer (030) 9025-2120 geben.

Referatsleiterin Gewässerschutz (Wasserbehörde):
Frau Hähnel
Telefon (030) 9025-2058.