Katastrophenschutzplan für die Umgebung des Forschungsreaktors BER II

Feuerwehr im Einsatz

Mit der Erteilung der Betriebsgenehmigung für den Forschungsreaktor BER II der Hahn-Meitner-Institut Berlin GmbH (HMI) – heute Helmholtz-Zentrum Berlin (HZB) – im Jahre 1991 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz wurde die Sicherheit dieser kerntechnischen Anlage nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bestätigt. Im Rahmen der Sicherheitsbetrachtung im Genehmigungsverfahren nach dem Atomgesetz und seinen Verordnungen wurden alle erkennbaren und hinreichend wahrscheinlichen Gefahrenquellen berücksichtigt und vorbeugende Maßnahmen für die Vermeidung von Unfällen getroffen.
Wie bei allen technischen Anlagen lässt sich aber nicht ausschließen, dass trotz aller vorbeugenden Maßnahmen ein Unfall eintritt, der sich auf die Umgebung des Forschungsreaktors BER II auswirken kann.

Um für diese nicht auszuschließenden Fälle die notwendige Vorsorge zu treffen, wurde ein Katastrophenschutzplan für die Umgebung des Forschungsreaktors BER II der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH erstellt, der kontinuierlich fortgeschrieben wird. Dieser Plan enthält keine Maßnahmen zur Verhinderung von innerbetrieblichen Störfällen, denn hierfür ist das HZB verantwortlich. Er beschreibt Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung des Forschungsreaktors und dient dem Zweck, die Vorlaufzeit zwischen einem Schadensereignis und den zu treffenden Einsatzmaßnahmen optimal zu nutzen und damit diejenigen Schäden in der Umgebung zu begrenzen, die bei einem schweren Unfall entstehen können.

Dem Katastrophenschutzplan wurde das schlimmst mögliche Ereignis (worst case Szenario) zu Grunde gelegt, um die maximal zu treffenden Maßnahmen abzuleiten. Er deckt auch alle Ereignisse mit geringerem Schadensausmaß oder weniger schnellem Schadenseintritt ab.
Auf Basis der geltenden Gesetze legt der vorliegende Katastrophenschutzplan den Rahmen für das Gesamtsystem der Maßnahmen und für das Zusammenwirken der zuständigen Behörden und Einrichtungen fest.

In dem Katastrophenschutzplan sind wesentliche Elemente der Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen berücksichtigt worden, obwohl sich diese Empfehlungen auf Großanlagen wie z. B. Kernkraftwerke beziehen und das Gefährdungspotential des Forschungsreaktors BER II der Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH vergleichsweise gering ist.

Der Katastrophenschutzplan beschreibt die Ausgangslage, das gefährdete Gebiet, die Aufgaben der Gefahrenabwehr und die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen. Das jeweils eigenverantwortliche Handeln der zuständigen Behörden und Einrichtungen erfolgt auf der Grundlage von detaillierten Einsatzplänen, die, aufeinander abgestimmt, den vom Katastrophenschutzplan beschriebenen Rahmen ausfüllen.

Der Katastrophenschutzplan und die Einsatzpläne sind keine statischen Vorgaben, sondern werden den Umständen entsprechend fortgeschrieben.

Die beteiligten Katastrophenschutzbehörden haben entschieden, der Öffentlichkeit diesen Plan im Internet zugänglich zu machen. Ferner ist dort eine Liste der geplanten Jodtablettenausgabestellen erreichbar:

Hinweis: Katastrophenschutz­übung Gamma 2017

Berliner Behörden führten am 14.10.2017 eine umfangreiche Katastrophenschutzübung durch.