Berliner Ökokonto

Berlin hat sich entschlossen, auf Grundlage der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption ein Ökokonto für stadtpolitisch bedeutsame Bauvorhaben zu entwickeln (Bauleitplanerisches Ökokonto). Ziel ist es, bereits vor den zu erwartenden Eingriffen in Natur und Landschaft geeignete Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen und nachfolgend zu refinanzieren. Auf diesem Weg sollen Bauvorhaben, insbesondere der benötigte Wohnungsbau, beschleunigt werden und zugleich durch vorausschauende und integrative Planung einen Mehrwert für Mensch und Natur geschaffen werden.

Wie funktioniert ein Ökokonto?

Weitere Informationen zum „Berliner Ökokonto“ im Zusammenhang mit der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption sind in der nachfolgend genannten Broschüre aufgeführt.

  • Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption. Auf dem Weg zum Berliner Ökokonto

    PDF-Dokument (3.7 MB) - Stand: August 2019

Welche Ökokonten gibt es noch?

Grundsätzlich kann „jeder“ ein Ökokonto (nach Naturschutzrecht) entwickeln. Wichtige Voraussetzungen dafür sind in § 16 BNatSchG und § 18 NatSchG Bln festgelegt. So ist beispielsweise die Anerkennung als vorgezogene Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme daran geknüpft, dass die Maßnahmen auf Antrag vor ihrer Durchführung von der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege für die Verbuchung auf einem Ökokonto anerkannt worden sind.