Pilotgebiet Boxhagener Platz

Pilotgebiet Boxhagener Platz

Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) in Zusammenarbeit mit dem Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK) und der Betroffenenvertretung Warschauer Straße das Gebiet um den Boxhagener Platz in Friedrichshain mit seiner Mischung aus Mehrfamilienhaus- und Gewerbebebauung als Pilotgebiet ausgewiesen (siehe Abbildung).

Hier wurden anhand der Umfragen und Modellierungen aus der Konzeptstudie von 2004 die Umfragen und ggf. die Modellierungen aktualisiert, um Vorschläge für möglichst effiziente, umweltschonende und nachhaltige Maßnahmen als Hilfe zur Selbsthilfe vorstellen zu können.

Um ein aktuelles Bild der Nässeschäden im Pilotgebiet Boxhagener Platz zu erhalten, führte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Sommer 2015 eine Schadenserhebung mittels eines Erfassungsbogens durch. Dieser wurde am 27.05.2015 als Beilage einer Lokalzeitung im Pilotgebiet verteilt.

Von den 17.460 verteilten Erfassungsbögen wurden lediglich 52 Bögen (0,003 %), 48 Gebäude betreffend, an den Fachbereich zurückgeschickt: Davon hatten 27 % keinen Schaden, 48 % einen Feuchteschaden, 12,5 % einen Nässeschaden und 12,5 % Wasser im Kellergeschoss.

Im Frühjahr 2016 haben Kellerbegehungen an ausgewählten geschädigten Objekten stattgefunden, um einen Eindruck der Schäden hinsichtlich des wirklichen Ausmaßes und der Gefährdung zu erhalten. Im Herbst 2016 wurden beispielhaft vier Gebäude durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige begutachtet und bauliche Sanierungsvorschläge und deren Kosten erarbeitet. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Es wurden feuchtebedingte Schadensbilder festgestellt, welche für die Bausubstanz mit einem Alter von mehr als 100 Jahren als nicht ungewöhnlich einzustufen und auf fehlende, bzw. nicht (mehr) wirksame Bauwerksabdichtungen zurückzuführen sind. Die Schadensbilder betreffen dabei jedoch nicht nur die erdberührten, dem Einwirken von Grundwasser ausgesetzte Bauteile, sondern im Wesentlich auch Flächen von Außenwänden und Decken.
  • Zur Ertüchtigung, bzw. Instandsetzung des Kellers zur Wiederherstellung seiner Nutzbarkeit als solcher wird insofern zunächst der Einbau einer Abdichtung gegen drückendes Grundwasser in Form einer innenliegenden Weißen Wanne empfohlen.
  • Die Kosten belaufen sich überschlägig je nach Objekt zwischen ca. 233.000 € und 850.000 €, je nach Schadensbild, Größe des Objekts und Notwendigkeit umfassenderer Baumaßnahmen.

Im Anschluss wurde eine Ausschreibung vorbereitet, die unterschiedliche Modellvarianten für verschiedene Szenarien der Grundwasserabsenkung zur Gebäudetrockenhaltung berechnet. Dazu sollen die notwendigen Schritte (Bauanträge, Genehmigungen, etc.) und die dabei entstehenden Kosten für Planung, Ausführung und Betrieb einer Grundwasserhaltung detailliert ermittelt und dargelegt werden. Die Ergebnisse werden im Herbst 2017 zur Verfügung stehen.