Coronavirus
Inhaltsspalte
Haltung von Tieren

Neben den rechtlichen Bestimmungen zum Besitz (Meldepflicht, Kennzeichnung, Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb) ist zu beachten, dass die Errichtung, die Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges gemäß § 37 Berliner Naturschutzgesetz der Genehmigung bedürfen. Der Antrag mit entsprechenden Unterlagen zur geplanten Größe und Ausstattung des Geheges ist im Land Berlin bei der Unteren Naturschutzbehörde des zuständigen Bezirksamtes einzureichen.
Dabei ist zu beachten, dass es Haltungsempfehlungen für einzelne Tiergruppen oder Arten gibt, dessen Einhaltung bei der Erteilung der Gehegegenehmigung überprüft wird. Welche im Land Berlin zugrunde gelegt werden, entnehmen Sie bitte den Merkblättern.
Dabei soll dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes Rechnung getragen werden:
Jeder, der ein Tier hält, steht in der Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf ohne vernünftigen Grund einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Durch nicht verhaltensgerechte Haltung (z.B. Einzelhaltung statt Paar- oder sogar Gruppenhaltung), die Einschränkung zu artgemäßer Bewegung (z.B. hüpfen statt fliegen) oder nicht artgerechter Ernährung, Pflege und Fürsorge (z.B. Torte statt Nüsse) können Tiere in menschlicher Obhut allerdings sehr schnell vermeidbare Leiden und Schäden erfahren.
Vor dem Erwerb eines Tieres sollten deshalb folgende Punkte beachtet werden:
- Liegen ausreichende Informationen zur art- und verhaltensgerechten Haltung zu dieser Tierart vor? Handelt es sich beispielsweise um eine Art, die als Paar oder sogar in der Gruppe zusammen lebt?
- Handelt es sich um eine Art, die für Anfänger geeignet oder eher ungeeignet ist?
- Können ggf. Hinweise und Tipps von Fachverbänden erworben werden?
- Wie groß wird das Tier, wenn es ausgewachsen ist? (besonders problematisch bei Grünen Leguanen und Riesenschlangen)
- Wie groß ist der Käfig, die Voliere oder wie viel Platz ist vorhanden, um ein Gehege zu errichten)? Und ist diese Unterbringung immer noch groß genug, wenn das Tier ausgewachsen ist?
- Wie viel Zeit wird für Pflege, Füttern und Sauberhalten benötigt und steht Ihnen diese Zeit regelmäßig zur Verfügung?
Bezüglich der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung.
Merkblätter – Haltegutachten
Greifvögel und Eulen
siehe “Wild in Gehegen: Greifvögel und Eulen”, S. 17
PDF-Dokument (137.6 kB)
Formular
Weitere Informationen
Für Fragen zur Haltung von Exoten stehen auch gerne die Experten des Tierheims für Berlin und Umgebung zur Verfügung.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün
Referat Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen
EG-Bescheinigungen für Vermarktungsgenehmigungen und Vorlagebescheinigungen
Ingo Ludwig
- Tel.:
- (030) 9025-1040
- Fax:
- (030) 9025-1057
Betty Kollhoff
- Tel.:
- (030) 9025-1615
- Fax:
- (030) 9025-1057