Pilotgebiet Blumenviertel

Pilotgebiet Blumenviertel

Anwohner*innen-Versammlung am 28.06.2022

Anwohner*innen-Versammlung am 28.06.2022

Aktuell

Blumenviertel: Senatsverwaltung bietet Anwohner*innen Unterstützung für gemeinschaftliche Brunnenanlage zur Grundwasserregulierung an

Land würde Planung übernehmen, Bürger*innen den Bau und Betrieb. Auch dezentrale Lösungen bleiben möglich. Alte Brunnengalerie bleibt nur für Notbetrieb erhalten.

Die Präsentation der Informationsveranstaltung kann bei Interesse bei Fabian Hecht, E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de angefragt werden.

Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (heute Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) das sogenannte Blumenviertel in den Neuköllner Ortsteilen Buckow und Rudow als Pilotgebiet mit einer typischen Einfamilienhaus-Bebauung festgelegt (siehe Abbildung), da hier seit über 20 Jahren Vernässungen an Gebäuden, die nicht fachgerecht gegen Grundwasser abgedichtet wurden, bekannt sind. Hier werden anhand alter und neuer Umfragen und Modellierungen Vorschläge für möglichst effiziente, umweltschonende und nachhaltige Maßnahmen als Hilfe zur Selbsthilfe vorgestellt.

Im Juli 2014 führte der Fachbereich im Rudower Blumenviertel erneut eine Umfrage zum Stand der dortigen Kellervernässungen durch: Von den 5.000 Anfragen des Fachbereiches wurden 670 Erfassungsbögen (13,4 %) bis Oktober 2014 zurückgeschickt: Davon hatten 50,6 % Nässeschäden und 49,4 % gaben keinen Wasserschaden an. Weitere detaillierte Auswertungen sind in Arbeit.

Im Frühjahr 2015 haben Kellerbegehungen an ausgewählten geschädigten Objekten stattgefunden, um einen Eindruck der Schäden hinsichtlich des wirklichen Ausmaßes und der Gefährdung zu erhalten. Beispielhaft wurden einzelne geschädigte Gebäude von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen begutachtet und bauliche Sanierungsvorschläge erarbeitet. Bei Interesse an den Ergebnissen der Gutachten wenden Sie sich bitte an Fabian Hecht, E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de

Im Anschluss daran wurde eine Ausschreibung vorbereitet, die unterschiedliche Modellvarianten für verschiedene Szenarien der Grundwasserabsenkung zur Gebäudetrockenhaltung berechnet. Die Ergebnisse liegen nun vor und wurden auf einer Informationsveranstaltung am 28.04.2017 vorgestellt. Die Vorträge der Referenten können bei Fabian Hecht, E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de angefragt werden.

  • Protokoll der Informationsveranstaltung Schäden an Kellerräumen durch wiederansteigendes Grundwasser - Möglichkeiten der Grundwasserhaltung und baulichen Sanierung

    PDF-Dokument (170.9 kB)

Bürgerbrief und Umfragen im Blumenviertel

Der Berliner Senat hat am 1. August 2017 auf Vorschlag der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, eine Vorlage beschlossen, welche den Weiterbetrieb der bestehenden Brunnenanlage im Glockenblumenweg für maximal drei bis vier weitere Jahre in Aussicht stellt, wenn die Betroffenen sich bereit erklären, einen Verein oder Verband zu gründen, um in Eigenverantwortung eine neue Brunnenanlage mit dem Ziel der Kellertrockenhaltung zu planen, zu bauen und zu betreiben.

Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) haben angeboten die neu zu bauende Anlage im Auftrag des zu gründenden Vereines oder Verbandes zu planen, zu bauen und zu betreiben. Dies bedeutet, dass die Betroffenen mit den BWB einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite hätten, welcher im Auftrag des Vereines oder Verbandes die Aufgabe der Planung, des Baus und des Betriebs der neuen Anlage übernehmen würde. Bei der Durchführung der genannten Maßnahmen wird die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz die Betroffenen sowohl organisatorisch, als auch rechtlich bei der Vereins-, bzw. Verbandsgründung unterstützen und ist auch mit dem Bezirk über Fragen der Vereins- bzw. Verbandsgründung im Gespräch.

Um die Bereitschaft einen Verein oder Verband zu gründen, bzw. Mitglied dieses Vereines oder Verbandes zu werden zu erfassen, wurden zwei flächendeckende Umfragen im Blumenviertel durchgeführt. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Umweltschutz bedankt sich bei allen Einsendern des ausgefüllten Fragebogens. Die eingegangenen Fragebögen wurden ausgewertet und die Ergebnisse sind auf einer Bürgerveranstaltung am 20. November 2018 vorgestellt worden. Die Vorträge über die Umfrageergebnisse können bei Fabian Hecht, E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de angefragt werden.

Neben der Auswertung der Umfragen wurden ebenfalls die Ergebnisse der rechtlichen Prüfungen einer externen Kanzlei zu einer möglichen Vereins- oder Verbandsgründung vorgestellt. Die rechtlichen Prüfungen stehen Ihnen unter dem Punkt gutachterliche Stellungnahmen zur Verfügung.

Veranstaltung vom 29. Januar 2019

Die Vorträge der Veranstaltung zum Satzungsentwurf für einen Verein mit Zweck einer Grundwasserhaltung zur Kellertrockenhaltung für das Neuköllner Blumenviertel vom 29. Januar 2019 können bei Fabian Hecht, E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de angefragt werden.

  • Entwurf der Vereinssatzung Blumenviertel

    PDF-Dokument (247.2 kB)

Bürgerbrief

Der am 10.05.2019 verteilte Bürgerbrief steht Ihnen folgend und zusätzlich auf Türkisch und Serbokroatisch als pdf zum Download zur Verfügung:

  • Bürgerbrief – Deutsch

    PDF-Dokument (241.7 kB)

  • Bürgerbrief – Türkisch

    PDF-Dokument (365.1 kB)

  • Bürgerbrief – Serbokroatisch

    PDF-Dokument (384.7 kB)

Fragen und Antworten

  • Wenn die Brunnenanlage im Glockenblumenweg außer Betrieb geht, stellt sich der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) ein?

    Nein. Der zeHGW ist ein modellierter Wert, welcher auf ganz bestimmten Annahmen basiert. Die Definition des zeHGW lautet wie folgt: “Der zu erwartende höchste Grundwasserstand (zeHGW) ist derjenige, der sich witterungsbedingt maximal einstellen kann. Er kann nach extremen Feuchtperioden auftreten, sofern der Grundwasserstand in der Umgebung durch künstliche Eingriffe weder abgesenkt noch aufgehöht wird.” Dies bedeutet vereinfacht formuliert: der zeHGW kann sich, in der Regel auch nur kurzzeitig, einstellen, wenn sämtliche Grundwasserförderungen eingestellt würden und es zu zwei extrem regenreichen Jahren hintereinander kommen sollte. Der zeHGW stellt den Bemessungsgrundwasserstand dar, nach dem eine notwendige Kellerabdichtung gemäß Bauordnung für Berlin (BauO Bln) geplant werden muss.

  • Ist die Regulierung von Grundwasserständen ("siedlungsverträgliche Grundwasserstände") Teil der Daseinsvorsorge?

    Nein. Seit jeher schreibt die Berliner Bauordnung (BauO Bln) vor, dass Gebäude an die Gegebenheiten angepasst errichtet werden müssen und die Eigentümerinnen und Eigentümer für den Schutz des Gebäudes vor schädlichen Einflüssen, wie Feuchtigkeit und Wasser, verantwortlich sind.

  • Ist denn das Grundwasser im Blumenviertel nicht durch Altlasten kontaminiert, was einen Abschlag in den Regenwasserkanal oder den Teltowkanal ohne vorherige Grundwasserreinigung nicht genehmigungsfähig macht?

    Nein. Es liegen bis heute keine Hinweise vor, dass das Grundwasser im Bereich des Blumenviertels durch Altlasten kontaminiert sei. Bereits seit über 20 Jahren ist eine Brunnenanlage im Glockenblumenweg in Betrieb, welche das Grundwasser in den Regenwasserkanal und somit in den Teltowkanal abschlägt. Sämtliche hydrochemischen Analysen des Grundwassers haben keine Hinweise auf eine Kontamination geliefert.

  • Warum gibt es so unterschiedliche Kostenschätzungen (8 T€ bis 90 T€) für eine Einzelgrundwasserhaltung (Grundwasserabsenkung für ein Gebäude)?

    Dies hat mehrere Gründe. Zum einen müssen Anlagen für eine Grundwasserhaltung ganz explizit für das Grundstück oder Gebiet, welches betrachtet wird, im Detail geplant werden. Hierzu bedarf es genauer Untersuchungen des Untergrundes genau am Standort, da die geologische Situation vor Ort maßgeblichen Einfluss auf die Ausführung der Anlage hat. Zum anderen werden Anlagen zur Grundwasserhaltung an die Erfordernisse vor Ort, bzw. die Ansprüche der Betreiber angepasst geplant. Dies bedeutet konkret, dass z.B. die Anzahl der Pumpen und deren Ausführung (Stärke der Pumpen, Steuerungsart, etc.) variieren kann, je nachdem wieviel Grundwasser im Normalfall oder im Maximalfall gefördert werden muss um den Zielgrundwasserstand zu erreichen. Wird z.B. eine Anlage geplant, welche im Normalfall ausreichend ist, aber für den Fall des Eintretens des zeHGW unterdimensioniert wäre, dann wäre dies die kostengünstigere Lösung. Wenn der Anspruch der Anlagenbetreiber allerdings der bestmögliche Schutz, mit nahezu hundertprozentiger Garantie der Kellertrockenhaltung in jeder Situation ist, dann muss eine entsprechend aufwändige und sicherlich kostenintensivere Anlage geplant werden.
    Vereinfacht gesagt: Wenn die Anlage zur Kellertrockenhaltung für 90 – 95% der Zeit ausreichen soll, dann ist eine kostengünstigere Anlage wahrscheinlich ausreichend. Wenn die Anlage 100% der Zeit den Keller trockenhalten soll, z.B. also auch bei Eintreten des zeHGW, dann muss diese entsprechend dimensioniert sein. Im letzteren Fall kann es z.B. notwendig sein, dass zwei oder drei Brunnen gebohrt werden und mit Pumpen ausgestattet werden müssen, was die Kosten steigen lässt.
    Aus den genannten Gründen ist eine hydrogeologische und ingenieurgeologische Untersuchung vor Ort, ebenso wie eine fachlich fundierte Anlagenplanung unabdingbar.