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Rechtsvorschriften Verkehr: Richtlinie 14 - Ingenieurbauwerke
Die Richtlinie 14 gilt für die Herstellung und Lieferung von Bestandszeichnungen, Standsicherheitsnachweisen, Bauwerksdaten und Bauwerksbüchern sowie Fotodokumentationen als Bestandsunterlagen und ist bei der Bearbeitung von Neubauten, Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen von Brücken- und anderen Ingenieurbauwerken anzuwenden.
Richtlinie 14/2010 - Bestandsunterlagen für Brücken und andere Ingenieurbauwerke
PDF-Dokument (766.3 kB)
Hilfsdateien zur Richtlinie 14 (Checklisten)
Verzeichnisse
Sonstiges
Schrift EAN 13 für Barcode (ttf-Format)
Ein Barcodeprogramm zur Erzeugung von EAN-13 kann unter folgenden Link kostenfrei heruntergeladen werden: www.grandzebu.net
7Z-Dokument (3.2 kB)