Arbeitsweise

Der Gestaltungsbeirat Öffentliche Räume begutachtet und berät die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf ökologische, klimatische, freiräumliche und städtebauliche Qualitäten unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes.

Er erstellt Stellungnahmen mit Empfehlungen zur Erreichung dieser Ziele und berät damit die Vorhabenträger und die zuständigen Verwaltungen. Die Beratungen des Gestaltungsbeirats können von den betroffenen Bezirksämtern als Serviceleistung in Anspruch genommen werden.

Die Rolle des Gestaltungsbeirats besteht zusätzlich darin, wichtige freiraumbezogene verkehrliche und gestalterische Fragestellungen zu identifizieren und bei der Strategieentwicklung beratend mitzuwirken.

  • Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats Öffentliche Räume

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