Anzeige von Bohrungen

Screenshot: Kartenaufruf im Geodaten-Katalog

Geologische Bohrdaten online

Fachkenntnisse über die Beschaffenheit und den Aufbau des geologischen Untergrundes sind für eine Vielzahl von Fragestellungen eine wesentliche Grundlage. Im Rahmen der Planung und Durchführung von Bauvorhaben, geothermischen Nutzungen des Untergrundes oder der Erschließung von Grundwasser für die öffentliche oder private Wasserversorgung und dessen Schutz sind Informationen zur Geologie unabdingbar.

Um das Serviceangebot der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu erweitern, wurden die Ergebnisse von fast 200 Jahren geologischer Erkundung im Internet im Geoportal Berlin veröffentlicht und sind damit unentgeltlich zu erhalten. Für über 160.000 Bohrungen der geologischen Landesdatenbank sind die Standorte farbig nach Tiefenklassen differenziert in einer Karte dargestellt.

Über die Sachdatenanzeige sind Informationen zu den Stammdaten z.B. Lage, Endteufe, Geländeoberkante verfügbar. Sofern die Bohrungen nicht Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unterliegen, können die zugehörigen Schichtdaten mit Angaben zur Petrographie, Stratigraphie, Genese, Farbe etc. in einer Profilsäule abgerufen werden. Aktuell sind die Fachdaten von mehr als 150.000 Bohrungen frei zugänglich.

Für Bohrungen, deren Schichtdaten derzeit aus Datenschutzgründen nicht frei gegeben sind, können direkt aus der Anwendung per E-Mail-Anfragen an die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. die Berliner Wasserbetriebe gestellt werden. Die neuen Serviceleistungen sind gebührenfrei direkt im Geoportal Berlin zu finden.

Die Arbeitsgruppe Landesgeologie verwaltet die Bohrdaten im GeODin-Format in einer zentralen Datenbank. Die Standardisierung für die Beschreibung und Dokumentation der Bohrungsdaten basiert auf dem Symbolschlüssel Geologie (Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover). Die logische Strukturierung der Daten ist im Aufschlusstyp SEP3 definiert, der sich auch zur Implementierung in die Datenerfassungs-Software verschiedener Hersteller eignet, die beim Datenaustausch kompatibel sein wollen.

Website Bohranzeige Screenshot

Screenshot: Website Bohranzeige

Anzeige von Bohrungen

Nach dem Geologiedatengesetz (§ 8) müssen geologische Untersuchungen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten der zuständigen Arbeitsgruppe Landesgeologie, II B 3, angezeigt werden. Für die entsprechende Anzeige von Bohrungen steht die nutzerfreundliche Web-Anwendung „Bohranzeige Online Berlin“ zur Verfügung. Die Angaben zur Identifikation und allgemeinen Beschreibung der Bohrung, die im Gesetz als Nachweisdaten definiert sind, werden nach der Übermittlung zusammengefasst und mit einer Bestätigungsnachricht an die hinterlegte Adresse gesendet.

Spätestens drei Monate nach Abschluss der Bohrung sind nach dem Geologiedatengesetz (§ 9) die Bohrdokumentation inkl. der Mess- und Untersuchungsergebnisse der Arbeitsgruppe Landesgeologie zu übermitteln. Unter Angabe der in der Bestätigungsnachricht mitgeteilten Identifikationsnummer sind diese im Gesetz als Fachdaten definierten Informationen über den in der Bestätigung mitgeteilten Upload-Link hochzuladen.

Bohrungen, die tiefer als 100 m sind, müssen nach dem Bundesberggesetz (§ 127) weiterhin auch dem zuständigen Bergamt für Berlin in Cottbus angemeldet werden.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 49) müssen Bohrungen einen Monat vor Beginn der Arbeiten der Wasserbehörde, II D 3, der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angezeigt werden.

Gesetzliche Grundlagen