Fragen und Antworten zur Gasbeleuchtung

  • die vier Grundtypen der Gasleuchten: Aufsatzleuchte BAMA U7, Gasreihenleuchte, Gashängeleuchte und Modellleuchte

    Die vier Grundtypen der Gasleuchten

  • Chamissoplatz, Gasmodellleuchte

    Gasmodellleuchte

  • Gashängeleuchte

    Gashängeleuchte

  • LED-Hängeleuchte am Ludwigkirchplatz

    LED-Hängeleuchte

  • LED-Aufsatzleuchte

    LED-Aufsatzleuchte

  • Welche Arten von Gasleuchten gibt es in Berlin?

    Von den rund 225.000 Straßenleuchten werden mit Stand Juni 2023 von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz Umwelt rund 21.000 Leuchten mit Gas betrieben. Hier die vier Grundtypen der Gaslaternen: Aufsatzleuchte BAMA U7, Gasreihenleuchte, Gashängeleuchte und Modellleuchte.

  • Warum werden die Gasleuchten umgerüstet?

    Ein umweltpolitisches Ziel des Senats ist es, die Gesamtsumme der Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 Prozent und bis 2050 um mindestens 85 Prozent im Vergleich zu 1990 zu verringern. Ferner verfolgt das Land Berlin das Ziel, den Energieverbrauch in nennenswertem Umfang zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Modernisierung der öffentlichen Straßenbeleuchtung unter Verwendung energieeffizienter Lösungen fortgesetzt und die Gasumrüstung vorangetrieben werden. Allein die ursprünglich bis 2011 vorhandenen 8.000 Gasreihenleuchten verbrauchten 48,5 Gigawattstunden Energie pro Jahr. Hätte man dieses Gas nicht in Leuchten verbrannt, sondern für die Stromerzeugung genutzt, hätten mit dem Strom 100.000 adäquate elektrische Leuchten betrieben werden können.

    Die gasbetriebenen Leuchten sind wesentlich störanfälliger als elektrisch betriebene Leuchten. Für ihre Instandhaltung sind spezielle, nur in relativ kleiner Stückzahl produzierte und damit teure Ersatzteile erforderlich. Durch die Bauart bedingt ist die Wartungsfrequenz etwa vier Mal höher als die moderneren Elektroleuchten.

    Einige Beispiele machen den Unterschied deutlich:
    Zum Betrieb dieser Leuchten sind zwingend die Glühkörper erforderlich, je nach Modell der Gasleuchte werden vier, sechs oder neun Glühkörper für jede Leuchte benötigt. Im Regelfall halten diese Glühkörper elf Monate, dann sind sie zu ersetzen. Von diesen Glühkörpern werden jährlich rund 150.000 Stück benötigt. Bei Qualitätsschwankungen und Lieferengpässen, besteht bisher kaum die Möglichkeit, auf alternative Anbieter auszuweichen. Ausschließlich sehr wenige Hersteller sind in der Lage, dieses Material in der erforderlichen Menge und Qualität anzubieten.

    Aufgrund der hohen Ausfallraten der Gasleuchten werden alle Straßen mit Gasbeleuchtung einmal wöchentlich nachts kontrolliert, sowie einmal monatlich bei Tag. Der Vergleich zu den Elektroleuchten: hier findet die nächtliche Abfahrkontrolle alle zwölf Wochen statt.

    Insgesamt ist der Betrieb einer gasbetriebenen Leuchte um ein Mehrfaches teurer als der einer elektrischen Leuchte.

  • Wieviel CO₂ wird durch die Umrüstung eingespart?

    Eine 6-flammige Gasleuchte hat einen Anschlusswert von (6×266 W) 1.596 W. Bei einer Brenndauer von 4.200 Stunden jährlich verbraucht diese Leuchte 6.703 kWh.

    Eine elektrische Leuchte hat bei gleichem Beleuchtungsniveau einen Anschlusswert von etwa 46 W und somit einen Energieverbrauch von 193 KWh bei einer Brenndauer von ebenfalls 4.200 Stunden.

    Beim Verbrennen des Erdgases werden 201,4 g CO2/kWh, bei der Erzeugung des elektrischen Stromes 352 g CO2/kWh freigesetzt. (beide Werte lt. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg).

    Pro Jahr entstehen damit folgende CO2-Emissionen:
    • Am Standort einer 6-flammigen Gasleuchte:
      6.703 kWh x 201,4 g/kWh = 1.349.984 g = 1,35 t
    • Am Ort der Stromerzeugung für eine Elektroleuchte mit einem Gesamtanschlusswert von 46 W:
      193 kWh x 352 g/kWh = 66.800 g = 0,07 t

    Die CO2-Emissionen reduzieren sich bei der Umrüstung einer 6-flammigen Gasleuchte auf eine elektrische Leuchte bei gleichem Beleuchtungsniveau somit um ca. 1,3 Tonnen im Jahr. Bei dieser Betrachtung bleibt unberücksichtigt, dass das Land Berlin für seine öffentlichen Einrichtungen seit vielen Jahren ausschließlich Strom aus regenerativen Energiequellen beschafft.

  • In welchen Bereichen bleiben die Gasleuchten erhalten?

    Einige Bereiche sind von der Umrüstung auf elektrischen Betrieb ausgenommen.

    Dabei handelt es sich um ausgewiesene, städtebaulich relevante Flächendenkmale in insgesamt neun Bezirken.

    Diesen Bereichen, die in enger Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung und dem Landesdenkmalamt ausgewählt wurden, kommt aufgrund ihrer bauhistorischen Bedeutung – und dazu gehört auch die traditionelle Gasbeleuchtung – eine besondere denkmalpflegerische Stellung zu.

    Neben den Welterbe Siedlungen der Moderne gehören beispielsweise auch Altstadtlagen in Spandau, Promenadenabschnitte in Alt-Tegel und die Bereiche um den Lietzensee in Charlottenburg zu jenen 29 Bereichen, in denen auch zukünftig gasbetriebene Straßenleuchten den Stadtraum erhellen.

    Insgesamt bleiben im Stadtgebiet dadurch etwa 3.300 gasbetriebene Leuchten erhalten, die zugleich die vorhandene Vielfalt der verschiedenen historischen Leuchtentypen und -modelle abbilden.

  • Bis wann sollen die Gasleuchten umgerüstet werden?

    Vor Beginn der Umrüstung hatte das Land Berlin rund 44.000 Gasleuchten. Die Umrüstung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Ressourcen, einen Abschlusstermin für die flächendeckende Umrüstung gibt es nicht.

Karte der Erhaltungsbereiche Gasbeleuchtung in Berlin