Die Berliner Energiesparpartnerschaft (ESP)

Rotes Rathaus

Eine Partnerschaft zwischen Einrichtungen des Landes Berlin und Energiedienstleistern zur Umsetzung von Energiesparmaßnahmen (Energiespar-Contracting)

Die Energiesparpartnerschaft wurde Mitte der 90er Jahre in Berlin entwickelt, um auch bei knapper Haushaltslage klima- und energiepolitische Ziele zu erreichen und Energiekosten einzusparen. Heute wird dieses Berliner Modell des Energiespar-Contractings bundesweit und international auch auf andere Kommunen und Landeseinrichtungen übertragen.

Das Grundprinzip ist einfach: Ein privates Energiedienstleistungsunternehmen, der so genannte Contractor oder Energiesparpartner, bringt sein Know-how und die nötigen finanziellen Mittel ein. Er sorgt dafür, dass in die Gebäude des Auftraggebers investiert und damit – garantiert – Energie eingespart wird. Die Kostenersparnis teilen sich beide Partner. So profitieren Auftraggeber und Contractor gleichermaßen – und nicht zuletzt auch die Umwelt.

Vorgehensweise

Eine Energiesparpartnerschaft verläuft wie folgt: Das Land Berlin unterhält eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten oder Bürogebäude.

Um Energie und damit Kosten und schädliche Kohlendioxid-Emissionen einzusparen, überträgt das Land Berlin (bzw. Stadtbezirke oder sonstige Einrichtungen des Landes) im Rahmen einer Ausschreibung einem Contractor die Finanzierung, Planung, Umsetzung und Betreuung von Energiesparmaßnahmen in ausgewählten Gebäuden. Bei einer Energiesparpartnerschaft muss es sich nicht immer um eine größere Liegenschaft handeln. In Berlin wird bewusst auf das “Poolmodell” gesetzt. Die Zusammenfassung von Gebäuden zu sogenannten “Gebäudepools”, die in Nutzungsstruktur, Bausubstanz und Ausstattung unterschiedlich sind, ermöglicht eine rentable Mischkalkulation.

Per Vertrag garantiert der Contractor dem Land Berlin die Umsetzung entsprechender Energiesparmaßnahmen und eine damit verbundene Mindesthöhe an Einsparungen. Aus diesen Energiekosteneinsparungen werden die vom Contractor getätigten Investitionen refinanziert. Jedoch nur wenn die vertraglich festgelegten Einsparungen erreicht werden, erhält der Contractor die volle Vergütung für seine Leistungen. Das Land Berlin wird bereits während der Vertragslaufzeit an den erzielten Einsparungen beteiligt, nach Vertragsende kommt dem Land die volle Einsparung zugute.

Bereits 27 Projekte umgesetzt

Seit Beginn der Energiesparpartnerschaft im Jahre 1996 wurden inzwischen 27 Projekte umgesetzt. Die Gesamtsumme der eingesparten Endenergie über alle Projekte beträgt ca. 219 GWh/a. Die Evaluation der erzielten Einsparung ist fester Bestandteil der Energiesparpartnerschaften, da sie als jährliche Erfolgskontrolle der vereinbarten energetischen und finanziellen Einsparungen dient.

Das Land Berlin schafft über die gesamte Vertragslaufzeit Kalkulationssicherheit für den Contractor, indem die einmal erfassten jährlichen Energiekosten (die so genannte Baseline) hinsichtlich Veränderungen in der Nutzung, der Energiepreise und der Witterung bereinigt werden. Intensiviert sich z.B. die Nutzung der Gebäude, wird der Contractor von dem etwaigen Anstieg des Energieverbrauchs entlastet. Setzt das Land Berlin hingegen während der Vertragslaufzeit weitere Einsparmaßnahmen um (z.B. eine Gebäudesanierung), verbleiben die hierdurch erzielten zusätzlichen Einsparungen beim Land Berlin und werden nicht dem ESP-Ergebnis zugerechnet.

Daten

  • Gebäude:

    545 Liegenschaften (bzw. ca. 1.400 Gebäude)

  • Energiekosten:

    58 Mio. €/a (vor Vertragsbeginn)

  • Investitionen:

    über 65 Millionen (durch die Contractoren)

  • Einspargarantie:

    insgesamt knapp 15 Mio. €/a, wovon 3,37 Mio. €/a als direkte Haushaltsentlastung beim Land Berlin verbleiben (durchschnittliche Einspargarantie: 25,5%)

  • CO2-Minderungseffekt:

    insgesamt ca. 73.000 Tonnen pro Jahr