Berichtspflicht

Teufelsseemoor Köpenick

Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Sicherung der Vielfalt der Arten und Lebensräume (Biodiversität) auf dem Gebiet der Europäischen Union durch ein Netz von besonderen Schutzgebieten (Natura-2000-Netzwerk). Gemäß Artikel 17 dieser Richtlinie erstellen deswegen die Mitgliedsstaaten regelmäßig (alle 6 Jahre) Berichte über den Zustand der Gebiete und der dort vorkommenden Lebensraumtypen und Arten. Zur Erfüllung der Berichtspflicht laufen neben der Ersterfassung nach weitgehend einheitlichen Methoden und Bewertungsstandards dann auch Wiederholungskartierungen ausgewählter Flächen sowie ausgewählter Populationen im Rahmen des Monitorings. Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen erfolgt anhand von Bewertungsschemata, die ebenfalls auf Grundlage bundesweiter Empfehlungen erarbeitet wurden.

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)

Zur Erstellung der Berichte werden die erhobenen Daten aggregiert, erst auf der Ebene der einzelnen Bundesländer, dann auf der Ebene der biogeographischen Regionen der einzelnen Mitgliedsländer, dann auf der Ebene der biogeographischen Regionen EU-weit. Zeigt sich, dass Schutzgegenstände nicht in einem günstigen Erhaltungszustand sind, sollen Programme und Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation beschlossen und umgesetzt werden. Wird in Verfahren von FFH-Verträglichkeitsprüfungen die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen von Schutzgegenständen aufgezeigt, die sich (auf aggregierter Ebene) nicht in einem günstigen Erhaltungszustand befinden, ist die Schwelle einer Zulassung erheblich verschärft.

Berichtspflicht – Übersicht

Berichtszeitraum 1994 – 2000

  • Nationaler Bericht

    2001

  • Schwerpunkt

    Fortschritte hinsichtlich Anwendung der Richtlinie, Umsetzung in nationales Recht sowie Schaffung des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000

Berichtszeitraum 2001 – 2006

  • Nationaler Bericht

    2007

  • Schwerpunkt

    Erste Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensräume (Anhang I) und der Arten (Anhänge II, IV und V) auf Grundlage der besten verfügbaren Daten

Berichtszeitraum 2007 – 2012

  • Nationaler Bericht

    2013

  • Schwerpunkt

    Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensräume (Anhang I) und der Arten (Anhänge II, IV und V) auf Grundlage des geschaffenen Monitoringsystems

Der Nationale Bericht nach Artikel 17 FFH-RL (aufgeteilt in die kontinentale, atlantische und alpine biogeographische Region Deutschlands) ist über die Homepage des Bundesamtes für Umweltschutz einsehbar.

Des weiteren ist alle zwei Jahre ein Bericht nach Artikel 16 zum Artenschutz im Zusammenhang mit den genehmigten Ausnahmen zu erstellen.