Umweltschutzanforderungen zur Verbesserung der Luftqualität in Berlin bei der Vergabe von Bauleistungen

Bei Vergabe von Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber des Landes Berlin wird ein umweltfreundliches Beschaffungswesen durch den Senat angewandt, das Umweltschutzanforderungen berücksichtigt. Diese sind auf der Grundlage des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt VwVBU geregelt.

Die im Folgenden aufgeführten Umweltschutzanforderungen unterstützen die Maßnahmen/Projekte des Luftreinhaltplans mit dem Ziel, den Schadstoffausstoß aus Dieselmotoren im Bausektor zu mindern, um die Luftqualität in Berlin zu verbessern.

Umweltschutzanforderungen an Straßenfahrzeuge

Fahrzeuge, die zur Erbringung von Transportleistungen eingesetzt werden, müssen mindestens die Kriterien der grünen Plakette für die Umweltzone erfüllen (Beschaffungsbeschränkung in I. 4 Nr. 7 VwVBU). Dies gilt unabhängig davon, ob die Baustelle in der Berliner Umweltzone liegt oder das Fahrzeug unter die generelle Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht nach Anhang 3 Nr. 7 (z.B. Fahrzeuge beim Einsatz zum Straßenbau) der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) fällt.

Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen

Bei der Beschaffung von Baumaschinen durch die öffentliche Hand müssen Baumaschinen Mindeststandards einhalten. Maschinen mit Dieselmotor müssen zudem stets mit einem Partikelfilter ausgestattet sein. Auch im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen müssen die Baumaschinen, die auf den Baustellen eingesetzt werden, verbindliche Umweltanforderungen einhalten. Sofern die geforderten Abgasstandards nicht erreicht werden, muss mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden.

Die Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen werden bei der Ausschreibung von Bauleistungen im Rahmen der Leistungsbeschreibung gefordert. Bieter müssen sich zur Einhaltung dieser Anforderungen verpflichten, spätere Verstöße können als Vertragsverletzung geahndet werden. Die Umweltstandards sind in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) Blatt 30 geregelt.

Nachweis der Umweltschutzanforderungen bei der Erbringung von Bauleistungen

Die Einhaltung der Umweltschutzanforderungen muss vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber und der Bauleitung nachgewiesen werden. Einzelheiten dazu werden in der Leistungsbeschreibung und bei Vertragsabschluss festgelegt. In der Regel ist der Nachweis erst auf der Baustelle bei Beginn der Auftragsausführung oder der erstmaligen Verbringung der Baumaschine(n) auf die Baustelle erforderlich. Damit wird berücksichtigt, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots meist noch nicht abschließend festgelegt werden kann, welche konkreten Maschinen tatsächlich eingesetzt werden.

Der Nachweis kann auf verschiedene Weise geführt werden:

Plakette für Baumaschinen

Die einfachste Form des Nachweises ist die Kennzeichnung der Baumaschine mit einer der farbigen Plaketten, welche die für die Umwelt zuständige Senatsverwaltung Berlins zu diesem Zweck eingeführt hat. Hierbei handelt es sich um Umweltzeichen im Sinne von § 7a Abs. 5 Satz 1 VOB/A bzw. § 2 Satz 2 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. § 7a EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A. Bei Verwendung dieser Umweltzeichen bedarf es keiner weiteren Nachweise wie zum Beispiel Dokumente zur Maschine.

Anderweitige Umweltzeichen

Anerkannt werden kann auch das Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen – weil lärmarm und emissionsarm“ (RAL-UZ 53 ab Februar 2015). Auch damit entfallen weitere Nachweise.

Andere geeignete Nachweise

Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und zudem als Kopie bei der Bauleitung abzugeben:

  1. zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technischen Datenblatt,
  2. für jede Maschine einen Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein,
  3. bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt.

Weitere Informationen

Download

  • ABau Berlin: Richtlinien zu Besondere Vertragsbedingungen – Umweltschutzanforderungen

    DOWNLOAD-Dokument - Stand: Dezember 2021

  • Vertragsmuster "Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen"

    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: Dezember 2021

  • V 248 F Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen

    (Teil A)

    DOWNLOAD-Dokument - Stand: 2021

  • V 2482 F Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen

    (Teil A) – Verwendung von Baumaschinen

    DOWNLOAD-Dokument - Stand: 2021

  • Technisches Datenblatt für Baumaschinen

    PDF-Dokument - Stand: Dezember 2021

  • Leitfaden zur Kontrolle von emissionsarmen Baumaschinen und Partikel­filter­nachrüstungen

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Formblatt zur Kontrolle der Einhaltung der Umweltstandards

    DOCX-Dokument (279.3 kB)

  • Formblatt zur Kontrolle der Einhaltung der Umweltstandards

    als PDF zum ausdrucken

    PDF-Dokument (465.7 kB)