Aktuelles Änderungsverfahren

Ablauf des LaPro Verfahrens

Einleitungsbeschluss zur Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Artenschutzprogramm von Berlin vom 30. Mai 2021

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beschließt, das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Berlin (kurz: LaPro) zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die Änderungen erfolgen gemäß § 15 Absatz 1 in Verbindung mit § 8 Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln).

Das LaPro umfasst den vorhandenen sowie den zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft. Im Rahmen der dynamischen Entwicklung Berlins sind sowohl die Bestandsaussagen regelmäßig zu aktualisieren als auch die gesamtstädtischen Ziele und Maßnahmen fortzuschreiben. In den Stadtbereichen, für die neue fachliche Kenntnisse und Daten vorliegen bzw. sich bauliche und eigentumsrechtliche Veränderungen ergeben haben, erfolgt eine Anpassung der daraus abzuleitenden Entwicklungsziele und Maßnahmen für Natur und Landschaft.

In Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, insbesondere dem Flächennutzungsplan Berlin (FNP Berlin), erfolgt eine Änderung des LaPro in Teilbereichen, für die auf Grund der geänderten Bodennutzung neue Entwicklungsziele und Maßnahmen für Natur und Landschaft darzustellen sind. Das LaPro bezieht sich hierbei auf die veröffentlichten wirksamen Änderungen des FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 sowie derzeit noch im Verfahren befindliche Änderungsverfahren des FNP Berlin.

Scoping

Festlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung; Festlegung des Untersuchungsrahmens der Strategischen Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrads der in die Begründung aufzunehmenden Angaben unter Beteiligung der Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch das Programm berührt wird.