NSG Barssee und Pechsee

Wollgras

Vom Pechsee und Barssee sind nur noch kleine Wasser­flächen erhalten, die von einem breiten Schwing­rasen­gürtel – überwiegend aus Torf­moosen – umgeben sind. Grundwasser­absenkungen veränderten die beiden in einem wilderen Teil des Grunewaldes gelegenen Kessel­moore in den vergan­genen 100 Jahren stark, der Barssee trocknete in den 1970er Jahren sogar völlig aus. Erst aufwändige Pflege­maßnahmen schufen dort wieder eine offene Wasserfläche.

Pilze

Barssee und Pechsee gehörten zu den individuen­reichsten Amphibien­laichplätzen Berlins. Auch heute noch können Moor­frösche und Erdkröten bei der Wanderung zum Laich­gebiet beobachtet werden. Ein wichtiger Lebensraum ist das NSG für den Moore bewohnenden und stark gefährdeten Laufkäfer Pterostichus aterrimus. Vor allem am Pechsee ist zudem eine artenreiche Libellen­fauna beheimatet.

  • Bezirk

    Charlottenburg-Wilmersdorf

  • Lage

    Im nordwestlichen Grunewald, Jagen 117, 118, 119 und 137

  • Karte

  • Fläche

    34,7 ha

  • Unterschutzstellung

    Erstmals 9. Oktober 1986 gültige Verordnung 20. Dezember 2017
  • Bestandteil von

  • Besonderheiten

    Erlebbar, interessante Flora, interessante Amphibien

Karte des NSG

Besuchertipps

Beide Seen und die umliegenden Moorbereiche sind zum Schutz der empfindlichen Moorlebensräume seit Anfang der 1960er Jahre eingezäunt und dürfen nicht betreten werden. Doch auf Waldwegen kann man die Gebiete umrunden. Von einer Beobachtungs­platt­form hat man einen schönen Blick auf den Pechsee, der mystisch ruhig in seinem tiefen Kessel liegt. Der Wald hat durch den hohen Laubwald- und Totholz­anteil und die vergleichs­weise geringe Frequentierung durch Erholungs­suchende einen wilderen und unheimlicheren Charakter, als es sonst im Grunewald der Fall ist.

Zu erreichen ist das NSG Barssee und Pechsee in etwa 20 Minuten zu Fuß vom Parkplatz am Großen Stern oder in etwa der gleichen Zeit vom Ökowerk Teufelssee. Kürzer ist der Fußweg vom Grunewald­turm aus. Da die Wege teilweise sehr steil oder zum Reiten freigegeben sind, eignen sie sich nur bedingt zum Fahrradfahren.

  • Karte des NSG

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