Strahlenmessstelle Berlin

Blick über Berlin mit Fernsehturm und Rathaus

Das Strahlenschutzgesetz vom 1. Oktober 2017 und die Strahlenschutzverordnung vom 29. November 2018 (in den jeweils gültigen Fassungen) bilden den gesetzlichen Rahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.

Ziel der behördlichen Tätigkeit ist es, die radiologische Belastung der Umwelt und damit auch der Bevölkerung auf Grund natürlich vorkommender oder künstlich erzeugter Radioaktivität zu kennen und ggf. zu minimieren. Aus diesem Grund wird ebenso die Umgebung kerntechnischer Anlagen überwacht.

In der Strahlenmessstelle Berlin werden Messungen zur Bestimmung der Umweltradioaktivität, der Orts- und Personendosis gemäß Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung durchgeführt.

Überwachung von Umweltmedien

1986 wurde das Integrierte Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) errichtet. Die bis dato bestehenden Messsysteme und Messprogramme der Bundesbehörden wurden zum IMIS zusammengefasst. Überwachung von Umweltmedien

Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen

Gemäß § 103 der Strahlenschutzverordnung ist die Ableitung radioaktiver Stoffe aus Anlagen zu überwachen. Die Grundlage zur Überwachung der ermittelten Messwerte ist die Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI). Umgebungsüberwachung kerntechnischer Einrichtungen

Personendosismessstelle

Personen, die ionisierender Strahlung (Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung) ausgesetzt sein können, müssen entsprechend §§ 64, 65 der Strahlenschutzverordnung hinsichtlich der von ihnen empfangenen Körperdosis an radioaktiver Strahlung überwacht werden. Personendosismessstelle

Rechtsvorschriften im Bereich Strahlenschutz

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, welche den Umgang mit radioaktiven Stoffen bestimmen und regeln, sowie über die, die der Gefahrenabwehr und dem Gesundheitserhalt der Menschen dienen sollen. Weitere Informationen

Zuständigkeiten im Land Berlin

In Berlin werden die den Ländern zugewiesenen Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz durch verschiedene Behörden wahrgenommen. Weitere Informationen

Datenschutzerklärung der Personendosismessstelle Berlin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) verarbeitet im Rahmen der Überwachung der Körperdosis beim Umgang mit ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen personenbezogene Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) und lit. e) der Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO) i.V.m. §§ 167 Absatz 1 und Absatz 2, 168 Absatz 1, 170 Absatz 2 und Absatz 4 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG).

Die Daten werden weiterhin gem. § 170 Absatz 1 StrlSchG in einem beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingerichteten Register (Strahlenschutzregister) erfasst.

Der Hinweis zur Information zum Datenschutz nach Art. 13 und 14 DS-GVO ist unter nachfolgendem Link abrufbar: