Zuständigkeiten im Land Berlin

In Berlin werden die den Ländern zugewiesenen Aufgaben nach dem Atomgesetz und dem Strahlenschutzgesetz durch verschiedene Behörden wahrgenommen.

  • Behörde und Kontakt

    Aufgabe

  • Atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

    Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für kerntechnische Anlagen und den Umgang mit Kernbrennstoffen

  • Oberste Strahlenschutzbehörde

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

    Ministerielle Aufgaben des Strahlenschutzes (ionisierende Strahlung); Fachaufsicht über die Obere Strahlenschutzbehörde

  • Obere Strahlenschutzbehörde

    Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit

    Schutz vor ionisierender Strahlung: Antrags- und Anzeigeverfahren, Überwachung der Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen nach Strahlenschutzgesetz und -verordnung bei Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung

  • Strahlenmessstelle Berlin

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
  • Katastrophenschutzbehörde

    Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

    Grundsatzaufgaben im radiologischen Notfallschutz, Federführung Katschutzplan Umgebung BER II, Federführung Strahlenschutzvorsorgeplan

  • Oberste Katastrophenschutzbehörde

    Senatsverwaltung für Inneres und Sport

    Ressortübergreifende Angelegenheiten des Katastrophenschutzes

  • Landeskriminalamt

    Staatsanwaltschaft

    Straftaten und Umweltdelikte im Zusammenhang mit radioaktiven Stoffen