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Anwendungsbereiche
Der BFF umfasst die städtischen Nutzungsformen Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur und formuliert ökologische Mindeststandards für bauliche Änderungen und Neubebauung. Dabei werden sämtliche Begrünungspotentiale wie Höfe, Dächer, Mauern und Brandwände einbezogen.
Für die unterschiedlichen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen gelten die in der Tabelle aufgeführten BFF-Werte.
Wohnungen (Reines Wohnen und Geschossmischung ohne gewerbliche Nutzung der Freifläche)
Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen – Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) ÜBG / BFF |
Neubaumaßnahmen |
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bis 0,37 / 0,60 0,38 bis 0,49 / 0,45 ab 0,50 / 0,30 |
0,60 |
Gewerblicher Nutzung (Reines Gewerbe und Mischnutzung mit gewerblicher Nutzung der Freifläche)
Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen – Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) BFF |
Neubaumaßnahmen |
---|---|
0,30 | 0,30 |
Kerngebietstypischen Nutzungen (Handelsbetriebe sowie zentrale Einrichtungen der Wirtschaft der Verwaltung und anderer kerngebietstypischer Nutzungen)
Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen – Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) BFF |
Neubaumaßnahmen |
---|---|
0,30 | 0,30 |
Öffentlichen Einrichtungen (mit kulturellen und sozialen Zwecken)
Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen – Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) ÜBG / BFF |
Neubaumaßnahmen |
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bis 0,37 / 0,60 0,38 bis 0,49 / 0,45 ab 0,50 / 0,30 |
0,60 |
Schulen (Allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Schulzentren Sportanlagen im Freien)
Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen – Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) BFF |
Neubaumaßnahmen |
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0,30 | 0,30 |
Kindertagesstätten
Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen – Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) ÜBG / BFF |
Neubaumaßnahmen |
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bis 0,37 / 0,60 0,38 bis 0,49 / 0,45 ab 0,50 / 0,30 |
0,60 |
Technischer Infrastruktur
Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen – Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) BFF |
Neubaumaßnahmen |
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0,30 | 0,30 |
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Kontakt
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Dr. Sebastian Hausmann
- Tel.:
- (030) 9025-1254
Bezirkliche Auskünfte zu Landschaftsplänen
Konkrete Auskünfte zur Berechnung des BFF für Baugrundstücke, die in einem BFF-Landschaftsplan liegen, geben die jeweils zuständigen Bezirke.