Anwendungsbereiche

Fassadengrün wirkt insbesondere positiv auf das Lokalklima.

Fassadenbegrünung als Maßnahme für den Naturhaushalt und Artenschutz

Der BFF umfasst die städtischen Nutzungsformen Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur und formuliert ökologische Mindeststandards für bauliche Änderungen und Neubebauung. Dabei werden sämtliche Begrünungspotentiale wie Höfe, Dächer, Mauern und Brandwände einbezogen.

Für die unterschiedlichen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen gelten die in der Tabelle aufgeführten BFF-Werte.

Wohnungen (Reines Wohnen und Geschossmischung ohne gewerbliche Nutzung der Freifläche)

Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen –
Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) ÜBG / BFF
Neubaumaßnahmen
bis 0,37 / 0,60
0,38 bis 0,49 / 0,45
ab 0,50 / 0,30
0,60

Gewerblicher Nutzung (Reines Gewerbe und Mischnutzung mit gewerblicher Nutzung der Freifläche)

Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen –
Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) BFF
Neubaumaßnahmen
0,30 0,30

Kerngebietstypischen Nutzungen (Handelsbetriebe sowie zentrale Einrichtungen der Wirtschaft der Verwaltung und anderer kerngebietstypischer Nutzungen)

Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen –
Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) BFF
Neubaumaßnahmen
0,30 0,30

Öffentlichen Einrichtungen (mit kulturellen und sozialen Zwecken)

Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen –
Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) ÜBG / BFF
Neubaumaßnahmen
bis 0,37 / 0,60
0,38 bis 0,49 / 0,45
ab 0,50 / 0,30
0,60

Schulen (Allgemeinbildende Schulen, Berufsschulen, Schulzentren Sportanlagen im Freien)

Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen –
Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG) BFF
Neubaumaßnahmen
0,30 0,30

Kindertagesstätten

Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen –
Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG)
ÜBG / BFF
Neubaumaßnahmen
bis 0,29 / 0,60
0,30 bis 0,49 / 0,45
ab 0,50 / 0,30
0,60

Technische Infrastruktur

Änderung / Erweiterung baulicher Anlagen –
Schaffung zusätzlicher Aufenthaltsräume bzw. Erhöhung des Überbauungsgrades (ÜBG)
BFF
Neubaumaßnahmen
0,30 0,30
  • Textliche Festsetzungen im BFF-Landschaftsplan

    PDF-Dokument (259.8 kB) - Stand: Januar 2022