Plaketten für Baumaschinen

Auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlin müssen viele Baumaschinen Umweltanforderungen erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen muss vom Bauunternehmen nachgewiesen werden. Um dies zu vereinfachen, wurde in Berlin die Plakette für Baumaschinen geschaffen. Es handelt sich dabei um ein Umweltzeichen im Sinne des Vergaberechts.

Hinweis

Es ist zu beachten, dass beim Einsatz der Baumaschinen in genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem BImSchG darüber hinausgehende Anforderungen gelten. Dazu gehört zusätzlich zur Einhaltung der entsprechenden Emissionsstufe nach der Emissionsverordnung (EU) 2016/1628 die Ausstattung mit einem Partikelfilter.

Welche Plaketten gibt es?

Die Plakette zeigt, welchen Abgasstandard eine Baumaschine erfüllt oder ob sie mit einem Partikelfilter ausgestattet ist. Hier für gibt es vier verschiedene Plaketten. Die Differenzierung mit vier Plaketten erfolgt aufgrund bundesweiter Planungen und soll die zukünftige Anerkennung der Plakette auch in anderen Städten, Kommunen und Bundesländern ermöglichen.

  • Plakette

    Kriterien

  • grau

    Maschinen und Geräte ohne zertifizierten Partikelfilter, deren Motoren folgende Stufen gemäß der Richtlinie 97/68/EG einhalten:

    • Motoren von 19 bis unter 37 kW: Stufe IIIA
    • Motoren ab 37 kW: Stufe IIIB

    Die Differenzierung nach “A” oder “B” und die Motorleistung werden in die Plakette eingetragen.

  • weißgrün

    Maschinen und Geräte, die nicht mit einem zertifizierten Partikelminderungssystem ausgestattet sind und deren Motoren die Stufe IV gemäß der Richtlinie 97/68/EG einhalten.

  • dunkelgrün

    Maschinen und Geräte, die unabhängig vom Abgasstandard und Motorleistung dauerhaft mit einem Partikelfilter aus- oder nachgerüstet sind.

  • blau

    Maschinen und Geräte, deren Motoren die zukünftige Emissionsstufe V einhalten.

Plaketten für mobilen Maschinen und Geräten zur Kennzeichnung der Emissionsstandards

Welche Plakette berechtigt zum Einsatz der Maschinen auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlins?

Die Berliner Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen sind in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) geregelt.

Maschinen mit konstanter Motordrehzahl oder festen Drehzahlniveaus benötigen eine grüne Plakette, da für sie ein Partikelfilter gefordert wird. Typische Maschinen sind z.B. Generatoren oder Kompressoren.

Alle anderen Maschinen können auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlins mit jeder der gezeigten Plaketten eingesetzt werden. Abweichende Anforderungen kann es in anderen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg oder bei anderen Auftraggebern geben.

Welche Maschinen können mit einer Plakette gekennzeichnet werden?

Die Plakette wird vergeben für Baumaschinen, die mit einem Dieselmotor mit einer Leistung von 19 kW bis 560 kW betrieben werden. Der Motor der Maschine muss eine Typgenehmigung nach den Vorschriften der Richtlinie 97/68/EG für mobile Maschinen und Geräte oder einer nach Richtlinie 97/68 Anhang XIII als gleichwertig anerkannten Typgenehmigung haben und die Kriterien einer der vier Plaketten erfüllen.

Als Baumaschinen werden hier mobile Maschinen und Geräte sowie sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen verstanden, die nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern auf der Straße bestimmt sind, sondern vorrangig für den Einsatz auf Baustellen einschließlich des Garten- und Landschaftsbaus vorgesehen sind.

Wo gibt es die Plakette (Ausgabestellen)?

Die Kennzeichnung von Baumaschinen mit der Plakette erfolgt durch anerkannte Ausgabestellen. Hierbei handelt es sich um technische Dienste, Werkstätten für Baumaschinen oder Vertragshändler, die nach einem Auswahlverfahren nach Kriterien der Fachkunde und Zuverlässigkeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben wurden.

Unternehmen, die als Ausgabestelle anerkannt werden möchten, müssen einen schriftlichen Antrag stellen.

Wie erfolgt die Kennzeichnung einer Maschine?

Die Kennzeichnung, d. h. die Anbringung der Plakette an der Maschine, erfolgt direkt durch das Personal der Ausgabestelle nach Beurteilung des Emissionsstandards bzw. der Partikelfilterausrüstung. Die Maschine muss also bei der Ausgabestelle vorgeführt werden, oder das Fachpersonal der Ausgabestelle kommt auf die Baustelle oder in den Betrieb. Eine Ausgabe der Plakette allein aufgrund von Dokumenten zur Maschine ist nicht zulässig.

Die Kennzeichnung ist nur gültig, wenn in die Plakette die letzten 6 Ziffern der Identifizierungsnummer der Maschinen (gemäß Typenschild oder Lieferschein) und im Fall der Filterausstattung die Filterseriennummer mit einem lichtechten Stift oder Druck mit lichtechter Farbe eingetragen wurden. Bei Maschinen mit dem Motorstandard Stufe IIIA oder IIIB muss zudem die Differenzierung nach “A” oder “B” und die Motorleistung in kW angegeben werden.

Die Plakette muss gut sichtbar sein und darf nicht durch Anbauten, Klappen etc. verdeckt werden. Vorzugsweise soll die Plakette am Führerhaus auf der rechten Seite im unteren Bereich angebracht werden, ohne dass eine Sichteinschränkung entsteht. Bei Maschinen ohne Führerhaus soll die Plakette möglichst an der rechten Seite oder neben dem größten Hersteller-Namenszug angebracht werden.

Zur Dokumentation der Kennzeichnung der Maschinen erhält der Maschinenbetreiber eine Bescheinigung.

Wie lange ist die Plakette gültig?

Die Plakette ist unbefristet gültig, solange keine Veränderung an Motor oder Maschine erfolgt, die zu einer Einstufung in eine andere Emissionsgruppe führt.

  • Liste der Ausgabe­stellen

    PDF-Dokument (38.7 kB)

  • Öffentliche Be­kanntmachung zur Einführung der Plaketten

    PDF-Dokument (464.4 kB)

  • Musterbescheinigung für die Kennzeichnung einer Baumaschine

    PDF-Dokument (233.5 kB)