Strahlenschutzvorsorge

Mühlendammbrücke

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat 2016 die Zuständigkeit für das Thema „Strahlenschutzvorsorge“ übernommen. Sie ist damit auch zuständig für die Planung des Landes Berlin für den Fall, dass eine große kerntechnische Anlage havariert und es dadurch zu einer nicht unerheblichen Freisetzung von radioaktiven Stoffen in die Umwelt kommt.

In der näheren Umgebung einer havarierten kerntechnischen Anlage besteht immer eine sehr ernsthafte akute Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung, und dies ist je nach den Wind- und Wetterverhältnissen auch für die weitere Umgebung bis etwa 100 km Entfernung zu erwarten. Zum Schutz der Bevölkerung können die zuständigen Behörden in diesen hochbetroffenen Gebieten eine oder mehrere der drei Maßnahmen des Katastrophenschutzes ergreifen: Anordnung zum Verbleiben im Haus, Empfehlung zur Einnahme von Iodtabletten und Evakuierung.

Die Erhöhung der Umweltradioaktivität nimmt mit zunehmender Entfernung vom Schadensort ab, eine deutliche Erhöhung der Umweltradioaktivität ist aber im Umkreis von hunderten von Kilometern möglich. Es muss jedoch auch in weniger betroffenen Gebieten das Ziel sein, dass die zusätzliche Belastung durch ionisierende Strahlung für die dort lebenden Menschen möglichst gering bleibt. Damit dies gelingt müssen die zuständigen Behörden die Situation fortlaufend beobachten, bewerten und die Bevölkerung informieren, so dass die Menschen die daraus abgeleiteten Verhaltensempfehlungen für sich umsetzen können.

Diesem Ansatz ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bei der Überarbeitung der Planung gefolgt, die nun einprägsam als „Strahlenschutzvorsorgeplan“ bezeichnet wird: Dieser Plan präsentiert sich in der Textfassung nun nicht mehr als rein behördliche Notfallplanung, sondern es wurde zusätzlich eine leicht verständliche Broschüre für die Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen erklärenden Grafiken geschrieben. Denn gut verständliche Informationen ermöglichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Notfall bestmöglich schützen können.

Der Strahlenschutzvorsorgeplan

  • beschreibt das zugrunde gelegte Szenario.
  • gibt grundlegende Informationen zur Ausbreitung von Schadstoffen in der Atmosphäre und zu den Belastungspfaden für Menschen.
  • erläutert, wie mit Modellrechnungen und Messungen die radiologische Lage ermittelt und vorhergesagt wird.
  • beschreibt das System des radiologischen Notfallschutzes in Deutschland, in dem Bund und Länder eng zusammenarbeiten.
  • stellt dar, wie die Behörden im Ereignisfall arbeiten
  • und gibt Rat, wie jede und jeder selbst die Aufnahme radioaktiver Substanzen vermeiden oder zumindest möglichst stark verringern kann.
  • Strahlenschutzvorsorgeplan – StrV-Plan

    Planung des Landes Berlin für einen Unfall in einer kerntechnischen Anlage außerhalb des Stadtgebietes

    Textfassung des Strahlenschutzvorsorgeplans (vor allem für Behörden und die Fachöffentlichkeit)

    PDF-Dokument - Stand: Juli 2020
    Dokument: 2.2 MB

  • Vorsorgen. Planen. Schützen. Der Strahlenschutzvorsorgeplan des Landes Berlin

    Umfangreiche, allgemein verständliche Broschüre

    PDF-Dokument - Stand: August 2020
    Dokument: 5.5 MB