Förderung für Hauptverwaltungen und Bezirksverwaltungen im Land Berlin

Die Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen im Land Berlin können ab sofort Mittel zur Finanzierung von Projekten beantragen. Bei positiver Entscheidung werden die Mittel im Rahmen einer auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.

Für welche Projekte werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt?

Projekte können finanziell unterstützt werden, wenn sie sich in Maßnahmen des BEK 2030 wiederfinden – siehe auch die Beschlussfassung zum BEK 2030 – und einen maßgeblichen Anteil an der Zielerreichung beitragen oder die gewählten Strategien unterstützen. Jedes einzelne Projekt wird auf seine Kompatibilität mit dem BEK 2030 geprüft.

In welchem Umfang werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt?

Die Finanzierungshöhe ist abhängig von Inhalt, Notwendigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit sowie Zielstellung des Projektes. Im Regelfall beträgt die Finanzierungshöhe maximal 80 Prozent der gesamten Projektausgaben.

Die Projektlaufzeiten sollten sich am Umsetzungszeitraum des BEK 2030 (2017 bis 2021) orientieren.

Kumulierbarkeit mit Förderprogrammen

Zur Verfügung stehende Mittel anderer öffentlicher (vgl. die Übersicht bei www.foerderdatenbank.de) und nicht öffentlicher Stellen sind auszuschöpfen. Die Kumulation der BEK-Mittel mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, soweit die jeweiligen anderen Fördermittelgeber eine Kumulierung zulassen. Die finanziellen Konsequenzen durch Verstoß gegen das Kumulierungsverbot anderer Fördermittelgeber trägt der Antragsteller. Der Antragsteller ist verpflichtet, entsprechende Angaben über beabsichtigte, laufende oder erledigte Anträge bei den jeweiligen mittelgebenden Stellen zu machen und diesbezüglich spätere Änderungen mitzuteilen.

Auswahlkriterien

Ziel der Projekte soll sein, die Kohlendioxidemissionen zu verringern oder im Bereich der Klimaanpassung geeignete Maßnahmen zu unterstützen.

Es sind Projekte finanzierungsfähig, die in der Breite aller Handlungsfelder versuchen, die Rahmenbedingungen für (überwiegend) freiwilliges Klimaschutzhandeln zu verbessern und dieses zu fördern. Durch positive Beeinflussung vieler kleinerer und größerer “Stellschrauben” soll versucht werden, Klimaschutzhandeln und Anpassungsmaßnamen in der Stadt anzuregen und voranzubringen, um damit Innovationen und Geschäftsmodelle zu fördern, Teilmärkte in Gang zu bringen und Verhalten zu ändern.

Es werden nur Projekte finanziert bei denen ein Ergebnis angestrebt wird, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht. Die Erfüllung geltender gesetzlicher Verpflichtungen wird nicht finanziell unterstützt. Mittel werden nur für Vorhaben bereitgestellt, die noch nicht begonnen wurden. Ausgaben, für die keine Mittel gewährt werden, sind u.a. der Kauf von Grundstücken, Verwaltungskosten und Personalausgaben im Land Berlin.

Hinweise zur Abrechnung

Bei positiver Entscheidung über die finanzielle Unterstützung eines Projektes wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der jeweiligen Haupt- oder Bezirksverwaltung und dem Referat für Klimaschutz und Klimaanpassung der Senatsverwaltung für Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als Mittelgeber geschlossen. In der Verwaltungsvereinbarung wird festgelegt, dass der Mittelempfänger sowohl Zwischenberichte während der Projektlaufzeit, als auch einen Endbericht bei Abschluss des Projektes dem Mittelgeber vorlegen muss, in dem die zweckentsprechende Verwendung der BEK-Mittel anhand der vom Mittelgeber bereitgestellten Muster nachzuweisen ist.

  • Muster Projektskizze

    PDF-Dokument (66.5 kB)

  • Formular - Pauschalantrag

    PDF-Dokument (153.9 kB)

  • Vorlage Kostenplan mehrjährig

    XLSX-Dokument (37.2 kB)

  • Vordruck für den zahlenmäßigen Nachweis für Projektträger

    XLSX-Dokument (9.7 kB)

  • Antrag - Hauptverwaltungen

    PDF-Dokument (162.7 kB)

  • Beiblatt Antrag Hauptverwaltungen

    PDF-Dokument (217.9 kB)

  • Anlage Antrag Hauptverwaltungen

    XLSX-Dokument (11.1 kB)