Grenzüberschreitende Abfallverbringung

Ein riesiges Containerschiff wird von Lotsen und Schleppern manövriert und rückwärts in Richtung Land gebracht.

Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird in der Verordnung (EG) 1013/2006 (VVA) und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) geregelt. Sie umfasst alle Entsorgungsvorgänge in die, durch die und aus der Europäischen Gemeinschaft.

Inwieweit eine grenzüberschreitende Abfallverbringung informations- bzw. notifizierungspflichtig ist, hängt vom Vorhaben selbst ab.

Ein Notifizierungsverfahren ist mit einem Genehmigungsverfahren vergleichbar, das mit der Einreichung der in der VVA vorgegebenen Unterlagen bei der zuständigen Behörde am Versandtort eingeleitet wird.

  • Informationen zum Export von elektronischen (Alt-)Geräten

    Merkblatt / Notice (deutsch / englisch)

    PDF-Dokument (187.0 kB)

Dieses Merkblatt richtet sich an Personen und Unternehmen, die gebrauchte elektrische und elektronische Geräte von Berlin aus exportieren. Derartige Geräte sind Abfall im Sinne des europäischen und deutschen Abfallrechts, sofern die Funktionsfähigkeit nicht nachgewiesen werden kann.

Exporte von nicht funktionierenden Geräten (Elektroschrott) ohne die erforderliche Genehmigung sind illegal.

Zuständige Behörde für das Land Berlin ist die