Die grenzüberschreitende Abfallverbringung wird in der Verordnung (EG) 1013/2006 (VVA) und dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) geregelt. Sie umfasst alle Entsorgungsvorgänge in die, durch die und aus der Europäischen Gemeinschaft.
Inwieweit eine grenzüberschreitende Abfallverbringung informations- bzw. notifizierungspflichtig ist, hängt vom Vorhaben selbst ab.
Ein Notifizierungsverfahren ist mit einem Genehmigungsverfahren vergleichbar, das mit der Einreichung der in der VVA vorgegebenen Unterlagen bei der zuständigen Behörde am Versandtort eingeleitet wird.