Ein Altfahrzeug im Sinne der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) ist ein ausgedientes Fahrzeug, das nicht mehr benutzt werden kann und vom Besitzer entsorgt werden soll.
Es hat in diesem Falle seine ursprüngliche Zweckbestimmung als Fortbewegungsmittel verloren. In der Regel ist es so stark beschädigt oder so alt, dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt und man es daher weggeben möchte. Es wird dadurch zu Abfall.
Die Altfahrzeug-Verordnung richtet sich sowohl an Fahrzeughersteller als auch an Fahrzeughalterinnen und -halter beziehungsweise Eigentümerinnen und Eigentümer.