Lärmbelästigungen durch haustechnische Anlagen innerhalb von Gebäuden

Badestube

Worum geht es?

Geräusche von haustechnischen Anlagen (z.B. Heizungs-, Lüftungs-, Müllabwurfanlagen oder Umwälzpumpen) sowie von Wasserinstallationen (Duschen, Toiletten, Badewannen, Waschbecken u.ä.), die innerhalb von Gebäuden übertragen werden, dürfen Mieter in Wohnungen nicht unzumutbar stören.

Richtwerte

Die Anforderung an die zulässigen Lärmpegel in Wohn- und Schlafräumen werden in der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) geregelt. Danach dürfen Geräusche von haustechnischen Anlagen innerhalb von Gebäuden einen Schalldruckpegel von 30 dB(A) nicht überschreiten. Beim Betätigen von Armaturen der Wasserinstallation sind einzelne, kurzzeitige darüber liegende Spitzen zulässig.
Diese Norm und die dort festgelegten Werte gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik und sind damit verbindlich.

Werden Sie durch Lärm aus den beschriebenen Quellen gestört, wenden Sie sich bitte an das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt in ihrem Bezirk.

Gesetze / Vorschriften

  • Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise (DIN 4109)
    (nicht kostenfrei verfügbar, Bezug bei der Beuth Verlag GmbH Berlin)