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Ausbau von Gewässern

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist für etwa 400 km Fließgewässer zweiter Ordnung zuständig. Zu den Gewässern zweiter Ordnung gehören Fließe (z. B. Panke, Erpe, Tegeler Fließ, Wuhle) und Gräben (z. B. Schmöckpfuhlgraben, Kreuzgraben, Packereigraben).
Sind die Funktion oder der Zustand dieser Wasserläufe beeinträchtigt, kann ein Ausbau erforderlich werden. Der Gewässerausbau umfasst beispielhaft, dass Verrohrungen geöffnet, die Wasserläufe renaturiert oder für den Hochwasserschutz Maßnahmen ergriffen werden.
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Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Abteilung Tiefbau