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Ausgewählte Grünanlagen in Tempelhof-Schöneberg und NeuköllnTempelhofer FeldÖffentlichkeitsbeteiligungzum Tempelhofer Feld gemäß Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes und Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) ![]() Foto: Lichtschwärmer - Christo Libuda
Nach dem erfolgreichen Volksentscheid im Mai 2014 ist das Tempelhofer Feld Gesetz (ThFG) im Juni 2014 in Kraft getreten. Für die zukünftige Nutzung und die Weiterentwicklung der Freifläche des Tempelhofer Feldes wurde gemäß Anlage 3 des ThFG ein Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) unter Partizipation der Bevölkerung aufgestellt.
Der EPP entstand in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit den Bürgerinnen und Bürgern Berlins, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (ehemals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) sowie der Grün Berlin GmbH. Der EPP definiert den Rahmen und die Leitlinien für die weitere Entwicklung des ehemaligen Flugfeldes. Schwerpunkte sind insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der wertvollen Wiesenlandschaft, die Erlebbarkeit der Geschichte und die qualifizierte Entwicklung von Erholung, Freizeit und Sport an den Rändern des Tempelhofer Feldes. Darüber hinaus regelt er die künftige Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik bei der weiteren Pflege und Entwicklung des Tempelhofer Feldes in einem transparenten Beteiligungsmodell. Sollten Sie Interesse an einem Gespräch zum Beteiligungsverfahren oder zur Pflege und Entwicklung des Tempelhofer Feldes haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme. |