Diese Schutzmechanismen dienen dazu, traditionelle Produktionsweisen zu bewahren, die Hersteller zu unterstützen und Verbraucher vor irreführenden Bezeichnungen zu schützen.
Kontrollen und Marktüberwachung
Der Schutz dieser geografischen Herkunftsbezeichnungen wird durch ein strenges Kontrollsystem gewährleistet. Die Kontrollen erfolgen nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1143, der Verordnung (EU) 2017/625 und auf nationaler Ebene nach den Vorgaben des Lebensmittelspezialitätengesetzes/-verordnung und des Markengesetzes/-verordnung. Dabei handelt es sich sowohl um Herstellerkontrollen als auch um Marktüberwachungen:
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Herstellerkontrollen: Diese Überprüfungen finden direkt beim Erzeuger oder Hersteller statt und stellen sicher, dass die Produktionsvorgaben eingehalten werden.
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Marktüberwachung: Hier wird geprüft, ob die Produkte im Handel, in der Gastronomie und online korrekt gekennzeichnet sind. Die Einhaltung der geschützten Bezeichnungen wird sichergestellt, um Nachahmungen und Fälschungen zu verhindern.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) Referat Lebensmittelwesen ist seit dem 11.03.2025 für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen zu den geschützten geografischen Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel, Agrarerzeugnisse und Spirituosen im Land Berlin zuständig. Es überwacht die Einhaltung der Produktionsvorschriften sowie die korrekte Kennzeichnung der Produkte im Handel. Der Schwerpunkt liegt auf der Marktüberwachung, insbesondere von Verkaufsstellen wie Supermärkten, Online-Shops und gastronomischen Betrieben. Ziel ist es, die korrekte Verwendung der geschützten Bezeichnungen sicherzustellen und zu verhindern, dass missbräuchliche Kennzeichnungen oder Fälschungen in den Handel gelangen. Missbräuchliche Bezeichnungen, die den geschützten Bezeichnungen unzulässig ähnlich sind, sind gesetzlich verboten und werden vom Lageso als zuständiger Behörde verfolgt.
Berliner Produkte
In Berlin ist die Bezeichnung Berliner Kümmel als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) geschützt. Für die Bezeichnung Berliner Currywurst ohne Darm wurde der Schutz als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) beantragt.
EU-Datenbanken für geografische Angaben
Weitere Informationen zu geschützten Produktbezeichnungen, Herkunftsländern und Unionszeichen können in den offiziellen Datenbanken abgerufen werden:
Rechtliche Hinweise
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Verordnung (EU) 2019/787(Verordnung (EU) 2019/787) – über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln
Lebensmittelspezialitätengesetz und Lebensmittelspezialitätenverordnung
Antrag auf Eintragung
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Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung (Deutsches Patent- und Markenamt).
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Antrag auf Eintragung einer garantiert traditionellen Spezialität (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung).