Geoschutz = geschützte geografische Herkunftsbezeichnung

Deutschland zeichnet sich durch eine große Vielfalt an regionalen Spezialitäten und traditionellen Lebensmitteln aus. Ob Aachener Printen, Nürnberger Rostbratwürste oder Westfälischer Pumpernickel – jedes dieser Produkte ist mit der Geschichte und Kultur seiner Region verbunden. Um diese Produkte zu schützen und ihre Authentizität zu wahren, hat die Europäische Union ein Schutzsystem für geografische Herkunftsbezeichnungen entwickelt. Dieses System schützt nicht nur Lebensmittel, sondern auch Agrarerzeugnisse, Weine und Spirituosen, die bestimmte Merkmale wie besondere Anforderungen an die Herstellung oder die geografische Herkunft erfüllen.

Es gibt drei EU-Siegel, die zur Kennzeichnung dieser Produkte verwendet werden:

Bild zeigt Siegel geschützte Ursprungsbezeichnung

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.): Garantiert, dass ein Produkt in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren hergestellt wurde. Alle Produktionsschritte müssen in dem betreffenden Gebiet erfolgen.

Bild zeigt Siegel geschützte geografische Angabe

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.): Die Kennzeichnung stellt einen Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses dar. Allerdings muss nur eine der Produktionsstufen im Ursprungsgebiet erfolgen.

Bild zeigt Siegel geschützte traditionelle Spezialität

Geschützte traditionelle Spezialität (g.t.S.): Bei diesem Unionszeichen steht die traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren eines Produkts im Fokus, ohne dass es an ein geografisches Gebiet gebunden ist.

Diese Schutzmechanismen dienen dazu, traditionelle Produktionsweisen zu bewahren, die Hersteller zu unterstützen und Verbraucher vor irreführenden Bezeichnungen zu schützen.

Kontrollen und Marktüberwachung

Der Schutz dieser geografischen Herkunftsbezeichnungen wird durch ein strenges Kontrollsystem gewährleistet. Die Kontrollen erfolgen nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1143, der Verordnung (EU) 2017/625 und auf nationaler Ebene nach den Vorgaben des Lebensmittelspezialitätengesetzes/-verordnung und des Markengesetzes/-verordnung. Dabei handelt es sich sowohl um Herstellerkontrollen als auch um Marktüberwachungen:

  • Herstellerkontrollen: Diese Überprüfungen finden direkt beim Erzeuger oder Hersteller statt und stellen sicher, dass die Produktionsvorgaben eingehalten werden.
  • Marktüberwachung: Hier wird geprüft, ob die Produkte im Handel, in der Gastronomie und online korrekt gekennzeichnet sind. Die Einhaltung der geschützten Bezeichnungen wird sichergestellt, um Nachahmungen und Fälschungen zu verhindern.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) Referat Lebensmittelwesen ist seit dem 11.03.2025 für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen zu den geschützten geografischen Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel, Agrarerzeugnisse und Spirituosen im Land Berlin zuständig. Es überwacht die Einhaltung der Produktionsvorschriften sowie die korrekte Kennzeichnung der Produkte im Handel. Der Schwerpunkt liegt auf der Marktüberwachung, insbesondere von Verkaufsstellen wie Supermärkten, Online-Shops und gastronomischen Betrieben. Ziel ist es, die korrekte Verwendung der geschützten Bezeichnungen sicherzustellen und zu verhindern, dass missbräuchliche Kennzeichnungen oder Fälschungen in den Handel gelangen. Missbräuchliche Bezeichnungen, die den geschützten Bezeichnungen unzulässig ähnlich sind, sind gesetzlich verboten und werden vom Lageso als zuständiger Behörde verfolgt.

Berliner Produkte

In Berlin ist die Bezeichnung Berliner Kümmel als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) geschützt. Für die Bezeichnung Berliner Currywurst ohne Darm wurde der Schutz als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) beantragt.

EU-Datenbanken für geografische Angaben

Weitere Informationen zu geschützten Produktbezeichnungen, Herkunftsländern und Unionszeichen können in den offiziellen Datenbanken abgerufen werden:

Rechtliche Hinweise

  • Verordnung (EU) 2024/1143(Verordnung (EU) 2024/1143) – über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Verordnung (EU) 2019/787(Verordnung (EU) 2019/787) – über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln

Lebensmittelspezialitätengesetz und Lebensmittelspezialitätenverordnung

Antrag auf Eintragung

  • Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung (Deutsches Patent- und Markenamt).
  • Antrag auf Eintragung einer garantiert traditionellen Spezialität (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung).

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
Frau Ruhland
Telefon: 90229-2435
E-Mail: Geoschutz@lageso.berlin.de

Dienstgebäude
Turmstr. 21
10559 Berlin