Für die Herstellung von Produkten mit geografisch geschützten Herkunftsangaben gibt es einiges zu beachten:
Je nach Geoschutzprodukt und dessen Produktspezifikation, müssen die Herstellenden ihren Sitz im geografischen Herkunftsgebiet haben. Alle Herstellende müssen genau auf die eingetragenen Produktspezifikationen achten. Diese umfassen zusätzlich zum geografischen Gebiet auch die physikalischen, chemischen und sensorischen Eigenschaften des jeweiligen Produkts. Zusätzlich sind die genauen Herstellungsverfahren beschrieben. Die Produktspezifikationen können in den Datenbanken eAmbrosia, GIview sowie der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts abgerufen werden (siehe Links unter „Datenbanken“).