Besonderheiten bei Spirituosen

Welche Besonderheiten gelten für Spirituosen?

Bei den Spirituosen gibt es in Bezug auf den Geoschutz einige Ausnahmen. Eine Unterscheidung zwischen der geografischen Ursprungsbezeichnung (g.U.) und der geografisch geschützten Angabe (g.g.A.) gibt es bei Spirituosen nicht. Stattdessen wird nur die geografische Angabe (g.A.) genutzt. Ein eigenes Unionszeichen existiert hierfür nicht. Dafür darf das Unionszeichen für die geografisch geschützte Angabe (g.g.A.) für Spirituosen freiwillig verwendet werden, es ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Die Anträge für eine geografisch geschützte Angabe bei Spirituosen dürfen gemäß der Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787 nur von Schutzgemeinschaften oder Schutzvereinigungen gestellt werden. Der Antrag wird bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt.