Unter Geoschutz bei Lebensmitteln versteht man die geografisch geschützten Herkunftsbezeichnungen, die durch ein Schutzsystem der EU geschützt sind. Dieser Schutz gilt für den Namen, sämtliche Spezifikationen und teilweise auch den Herstellungs- oder Ursprungsort. Dabei wird zwischen dem geografisch geschützten Ursprungsort (g.U.), geografisch geschützten Angaben (g.g.A.) und den garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.) unterschieden. Dieser Herkunftsschutz existiert für Lebensmittel, Agrarerzeugnisse, Weine sowie Spirituosen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Geoschutz
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1. Was bedeutet Geoschutz?
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2. Wie erkenne ich als Verbraucher*in, ob es sich bei einem Lebensmittel um ein Geoschutz-Produkt handelt?
Die Europäische Union hat für die Geoschutz-Produkte spezielle Unionzeichen erstellt, die im gleichen Sichtfeld wie der Name auf dem Geoschutzprodukt sichtbar sein müssen. Daran erkennen Sie auch, um welche Form des Geoschutzes es sich handelt.
Es existieren hierfür die folgenden drei Zeichen:
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Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.):
Dieses rot-gelbe Zeichen garantiert, dass ein Produkt in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren hergestellt wurde. Alle Produktionsschritte müssen in dem betreffenden Gebiet erfolgen. Dieses Zeichen kann für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Wein verwendet werden.
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Geschützte geografische Angabe (g.g.A.) :
Dieses blau-gelbe Zeichen mit Acker und Sternen in der Mitte findet man auf Produkten, bei denen es einen Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses gibt. Allerdings muss nur eine der Produktionsstufen im Ursprungsgebiet erfolgen. Dieses Zeichen kann für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen verwendet werden
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Geschützte traditionelle Spezialität (g.t.S.):
Bei diesem blau-gelben Unionszeichen nur mit Sternen in der MItte steht die traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren eines Produkts im Fokus, ohne dass es an ein geografisches Gebiet gebunden ist. Dieses Zeichen kann für landwirtschaftliche Erzeugnisse verwendet werden.
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Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.):
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3. Welche Lebensmittel fallen unter den Geoschutz?
Unter den Geoschutz fallen Lebensmittel, Agrarerzeugnisse, Weine und Spirituosen. Bekannte Beispiele sind unter anderem Feta (g.U.), Parmigiano Reggiano (g.U.), Prosciutto di Parma (g.U.) aber auch deutsche Produkte wie die Thüringer Rostbratwurst (g.g.A.), der Beelitzer Spargel (g.g.A.) oder Lübecker Marzipan (g.g.A.). Derzeit (Stand Dezember/2025) gibt es über 3600 registrierte Lebensmittel mit geografischen Herkunftsbezeichnungen.
In den Datenbanken eAmbrosia und GIView können diese abgerufen werden. -
4. Welche Geoschutzangaben müssen auf einem Lebensmittel abgebildet sein?
Bei Lebensmitteln, die dem geografischen Herkunftsschutz unterliegen, müssen immer der eingetragene Name sowie das zugehörige Unionssiegel im gleichen Sichtfeld wie der Name aufgeführt sein.
Nur bei den Spirituosen ist es nicht zwingend erforderlich, das Siegel zu nutzen. -
5. Wie kann ich meine Thekenware richtig kennzeichnen?
Auch bei der Thekenware müssen die geografischen Herkunftsangaben sichtbar sein. Da meist die Umverpackung für die Verbraucher*innen nicht ersichtlich ist, muss hier der eingetragene Name auf dem Schild stehen sowie das Unionslogo an dem Schild angebracht sein, damit sich der Name und das Logo im gleichen Sichtfeld befinden.
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6. Wie muss ich Geoschutz- Ware auf der Speisekarte kennzeichnen?
Geoschutz-Produkte dürfen auch in der Gastronomie verwendet werden und auf der Speisekarte stehen. Sollte es sich bei dem Geoschutz-Produkt um eine Zutat in einem Gericht handeln, reicht es, den eingetragenen Namen des Produkts auf die Speisekarte zu schreiben. Beispiele dafür wären: Beelitzer Spargel mit Salzkartoffeln, gemischter Salat mit Feta, Gemüseauflauf mit Thüringer Rostbratwurst.
Für die Gerichte mit Geoschutzprodukten ist es allerdings zwingend erforderlich auch das genannte Produkt zu verwenden. D.h. Sie dürfen dann keinen anderen Spargel-, Weichkäse- oder Wurstsorte verwenden, wenn Sie in der Speisekarte mit den Geoschutzprodukten werben. Auch Anspielungen wie „Spargel Beelitzer Art“ oder „Weichkäse Typ Feta“ sind verboten. -
7. An wen kann ich mich wenden, wenn mir etwas auffällt?
Sollten Sie den Verdacht haben, dass irgendwo falsche Angaben in Bezug auf Geoschutz-Produkte gemacht werden, können Sie sich an die für den Geoschutz zuständige Behörde in Ihrem Bundesland wenden. In Berlin ist dies das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Wenn Sie uns kontaktieren möchten, benutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: Geoschutz@lageso.berlin.de
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8. Wer ist für die Überwachung des Geoschutzes in Berlin zuständig?
Die zuständige Behörde für die Überwachung des Geoschutzes in Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Dieses führt Kontrollen bei Herstellern, Händlern, in der Gastronomie und auf Märkten durch. Dabei wird überprüft, ob die richtigen Kennzeichnungen eingehalten werden und die Namen nicht missbräuchlich verwendet werden, um günstigere Produkte teurer zu verkaufen. Bei den Hersteller*innen wird geprüft, ob die Herstellung der geschützten geografischen Produkte den entsprechenden Vorgaben entspricht.
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9. Wohin kann ich mich für die Eintragung eines Geoschutzproduktes wenden?
Den Antrag zur Eintragung eines Geoschutzproduktes können sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (für Agrarerzeugnisse) oder der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellen (für Spirituosen).