Geoschutz-Zeichen der Union

Welche Geoschutz-Zeichen gibt es?

Die europäische Union schreibt gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143 spezielle Unionszeichen vor, die bei der Kennzeichnung von Produkten mit geografischen Herkunftsschutz benutzt werden müssen. Diese müssen immer im gleichen Sichtfenster wie der Name des geschützten Produkts angebracht werden. Unterschieden wird zwischen drei verschiedenen Zeichen.

Die Geoschutz-Zeichen

Bild zeigt Siegel geschützte Ursprungsbezeichnung

Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung

Bild zeigt Siegel geschützte geografische Angabe

Logo der geschützten geografischen Angabe

Bild zeigt Siegel geschützte traditionelle Spezialität

Logo der geschützten geografischen Spezialität

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.):
Garantiert, dass ein Produkt in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren hergestellt wurde. Alle Produktionsschritte müssen in dem betreffenden Gebiet erfolgen. Dieses Zeichen kann für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Wein verwendet werden.

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.):
Die Kennzeichnung stellt einen Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses dar. Allerdings muss nur eine der Produktionsstufen im Ursprungsgebiet erfolgen. Dieses Zeichen kann für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen verwendet werden.

Geschützte traditionelle Spezialität (g.t.S.):
Bei diesem Unionszeichen steht die traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren eines Produkts im Fokus, ohne dass es an ein geografisches Gebiet gebunden ist. Dieses Zeichen kann für landwirtschaftliche Erzeugnisse verwendet werden.

Warum sind die Geoschutz-Zeichen wichtig?

Die Geoschutz-Zeichen sind wichtig, damit auf einem Blick erkenntlich ist, dass es sich bei den Produkten um geografisch geschützte Produkte handelt.

Wer darf die Zeichen verwenden und wer nicht?

Diese Zeichen dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, die die jeweiligen Produktanforderungen erfüllen. Es ist verboten die Zeichen für lediglich ähnliche Produkte zur verwenden. Das wäre Verbrauchertäuschung.
Wenn die Geoschutz Zeichen verwendet werden, muss auch immer der eingetragene Name angegeben werden.

Welche Vorgaben gibt es an die Zeichen?

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2025/26 enthält im Anhang XVII klare Vorgaben für die Verwendung der Zeichen. Diese müssen entweder in Originalfarbe (Pantone) oder Vierfarbendruck gedruckt werden. Die genauen Pantone Nummern und Prozentanteile der Farben lassen sich ebenfalls im Anhang XVII der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2025/26 finden.
Auf farbigen Hintergründen sollten idealerweise zusätzlich Konturlinien genutzt werden, um das Zeichen besser erkennen zu können.

In schwarz-weiß dürfen die Zeichen hingegen nur verwendet werden, wenn die gesamte Verpackung schwarz-weiß ist. Sollte diese dunkel sein, ist auch ein Negativ-Druck der Zeichen erlaubt.

Unionszeichen geschützte Ursprungsbezeichnung

EU-Logo geschützte Ursprungsbezeichnung schwarz-weiß

Unionszeichen geschützte geografische Angabe

EU-Logo geschützte geografische Angabe schwarz-weiß

Unionszeichen garantiert traditionelle Spezialität

EU Logo geschützte traditionelle Spezialität schwarz-weiß

Downloadlink für die Unionszeichen

Auf der EU-Seite “Geografical indications and quality schemes” können Sie die Logos downloaden.