Die europäische Union schreibt gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143 spezielle Unionszeichen vor, die bei der Kennzeichnung von Produkten mit geografischen Herkunftsschutz benutzt werden müssen. Diese müssen immer im gleichen Sichtfenster wie der Name des geschützten Produkts angebracht werden. Unterschieden wird zwischen drei verschiedenen Zeichen.
Geoschutz-Zeichen der Union
Inhaltsverzeichnis
Die Geoschutz-Zeichen
Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung
Bild: Europäische Kommission
Logo der geschützten geografischen Angabe
Bild: Europäische Kommission
Logo der geschützten geografischen Spezialität
Bild: Europäische Kommission
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.):
Garantiert, dass ein Produkt in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren hergestellt wurde. Alle Produktionsschritte müssen in dem betreffenden Gebiet erfolgen. Dieses Zeichen kann für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Wein verwendet werden.
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.):
Die Kennzeichnung stellt einen Zusammenhang zwischen einem bestimmten geografischen Gebiet und dem Namen eines Erzeugnisses dar. Allerdings muss nur eine der Produktionsstufen im Ursprungsgebiet erfolgen. Dieses Zeichen kann für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen verwendet werden.
Geschützte traditionelle Spezialität (g.t.S.):
Bei diesem Unionszeichen steht die traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren eines Produkts im Fokus, ohne dass es an ein geografisches Gebiet gebunden ist. Dieses Zeichen kann für landwirtschaftliche Erzeugnisse verwendet werden.
EU-Logo geschützte Ursprungsbezeichnung schwarz-weiß
Bild: Europäische Kommission
EU-Logo geschützte geografische Angabe schwarz-weiß
Bild: Europäische Kommission
EU Logo geschützte traditionelle Spezialität schwarz-weiß
Bild: Europäische Kommission