Dieses Formular kann für Beschwerden über Berliner Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Wohngemeinschaften für pflegebedürftige und behinderte Menschen genutzt werden.
Die Heimaufsicht prüft anhand der Beschwerde, ob Mängel im Sinne des Wohnteilhabegesetzes geschildert werden. Ist das der Fall, werden von der Heimaufsicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Hierzu gehören Prüfungen in den Einrichtungen/betreuten Wohngemeinschaften, Aufforderungen zu Stellungnahmen bzw. zur Mängelbeseitigung und/oder die Beteiligung anderer Institutionen und Aufsichtsämter (z. B. Landesverbände der Pflegekassen, Gesundheitsämter, Sozialhilfeträger u. a.).
Soweit Betroffene aufgrund einer Beschwerde negative Auswirkungen für sich selbst oder andere befürchten, werden die Informationen vertraulich behandelt. Die Sachverhalte werden dann allgemeiner geprüft. Rückschlüsse können allerdings trotz größter Sorgfalt nicht komplett ausgeschlossen werden.