EU-Badestelle Krumme Lanke - Badegewässerprofil

Der Inhalt des Badegewässerprofils Krumme Lanke ist gemäß § 7 Berliner Badegewässerverordnung festgelegt.

Abb. 1:Übersicht der Badegewässer Krumme Lanke und Schlachtensee mit Probenahmestelle.

Abb. 1:Übersicht des Badegewässers Krumme Lanke mit Probenahmestelle

Beschreibung des Badegewässers

Das EU-Badegewässer Krumme Lanke ist ein natürlicher Landsee in der eiszeitlich angelegten Rinnenstruktur der Grunewaldseenkette. Sie befindet sich im Südwesten Berlins im Bezirk Steglitz-Zehlendorf und hat eine Wasserfläche von 14,02 ha und ein Wasservolumen von 543.000 m³, die mittlere Tiefe beträgt 3,88 m. Die Krumme Lanke erhält Zufluss aus dem Schlachtensee über den Wolfsschluchtkanal. Deshalb weisen beide Seen dieselbe Wasserspiegellage auf. Über den am Nordostende der Krummen Lanke abgehenden Fenngraben fließt das zugeleitete Wasser weiter in Richtung Grunewaldsee.

Annähernd die gesamte Krumme Lanke liegt im Waldgebiet des Grunewaldes. Der durchgehende Uferweg wird ganzjährig zur Naherholung von Spaziergängern, Läufern und Radfahrern genutzt. Unmittelbar nördlich der Krummen Lanke wurde ein Horizontalfilterbrunnen zur Trinkwasserförderung errichtet und bis 1995 betrieben. In der mehrere zehner Meter in die Krumme Lanke hineinreichende Trinkwasserschutzzone II ist das Baden nach Wasserrecht untersagt. Die Krumme Lanke wurde hier zur Sicherung der Schutzzone eingezäunt. Der gesamte nördliche Teil der Krummen Lanke liegt in der Trinkwasserschutzzone III. Hier ist das Baden erlaubt.

Schlachtensee und Krumme Lanke sind viel besuchte Badegewässer. Die beiden Gewässer sind in Ihrer Gesamtheit als Badegewässer ausgewiesen. Soweit das Ufer nicht abgesperrt ist, gilt das gesamte Seeufer als „Badestelle“.
Nach § 2 des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin vom 29. September 2004 dürfen Hunde an als solche gekennzeichnete, öffentliche Badestellen nicht mitgenommen werden.
Das Hundeauslaufgebiet Grunewald befindet sich nordwestlich der Krummen Lanke. Die genaue Lage des Hundeauslaufgebietes können Sie sich unter folgender Internetadresse https://www.berlin.de/forsten/walderlebnis/hundeauslauf-im-wald/ genauer ansehen oder herunterladen.

Infrastruktur

Abb. 2: Infrastruktur des Badegewässers Krumme Lanke

Abb. 2: Infrastruktur des Badegewässers Krumme Lanke

Das EU-Badegewässer Krumme Lanke hat eine Uferlänge von ca. 2,5 km und ist frei zugänglich. Durch die freie Badenutzung sind Uferböschungen abgerutscht und die natürliche Uferstruktur ist beschädigt (abgerutschte Böschungsabschnitte). Ein längerer Abschnitt am Nordufer wurde jedoch für den Naturschutz abgezäunt (Abb. 2). Das Ufer wird zum größten Teil von Wald eingenommen.

Die Krumme Lanke ist nicht bewirtschaftet. Ein Toilettencontainer befindet sich ca. 70 m südwestlich vom Südende der Krummen Lanke am Fischerhüttenweg. An den größeren Strandabschnitten und an den Sitzbänken des Uferweges sind Abfallkörbe vorhanden.

Am östlichen Ende des Schlachtensees liegt ca. 350 m von der Krummen Lanke entfernt die Restauration Fischerhütte.

Zu erreichen ist das Badegewässer mit der U-Bahn und dem Pkw.

Belastungs- und Sanierungsgeschichte

Das ehemals natürliche Nord-Süd-Gefälle in der Grunewaldseenkette wurde durch die Zuleitung von Oberflächenwasser aus dem Wannsee umgekehrt. Ende der 1970er Jahre wies die Krumme Lanke aufgrund der hohen Nährstoffgehalte im Zuleitungswasser eine zunehmende Belastung auf. Dies zeigte sich in einer jährlich wiederkehrenden Algenblüte und Sichttiefen unter 50 cm in den Sommermonaten.

Da Phosphor wesentlicher Grundnahrungsstoff der Algen ist, wird zur Reduktion des Phosphoreintrages von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) seit Herbst 1981 die Oberflächenwasseraufbereitungsanlage (OWA) Beelitzhof betrieben, die sich vor dem Zufluss des Schlachtensees befindet.

Um die Wasserqualität der Krummen Lanke nicht durch die vorhandenen Regenwassereinleitungen zu gefährden, haben die BWB bis 1995 die Regenwassereinleitungen in die Grunewaldseenkette soweit wie möglich gebündelt und auf neu errichtete Regenklärbecken umgeleitet.

Überwachung der Badegewässerqualität

Die Badegewässerqualität an der Krummen Lanke wird vom LAGeSo auf Grundlage der Badegewässerverordnung von April bis September überwacht.

Am Nordufer der Krummen Lanke befindet sich die Probenahmestelle (Abb. 1), an der 14tägig Wasserproben zur qualitativen Überwachung und Einstufung des Badegewässers entnommen werden.

Aktuelle Messergebnisse finden Sie hier.

Auf Grundlage der mikrobiologischen Messdaten aus den letzten 4 Jahren ist die Einstufung der Krummen Lanke als Badegewässer mit „ausgezeichneter Qualität“ erfolgt.

Trotz der „ausgezeichneten Badegewässerqualität“ sind an der Krummen Lanke in besonderen Situationen, z.B. nach Starkregenereignissen mikrobiologische Verschmutzungen nicht ausgeschlossen.

Verschmutzungsquellen und -potentiale

Relevant als Verschmutzungsquellen und -potentiale sind die Zuflüsse und die immer wiederkehrenden Verunreinigungen am Ufer.

An der Krummen Lanke sind häufig Wasservögel anzutreffen. Diese sollten nicht gefüttert werden, da durch den ins Wasser eingetragenen Kot der Tiere mikrobiologische Verschmutzungen an den Badestellen mit verursacht werden können.

An die Badestelle dürfen keine Hunde mitgenommen werden. Die Krumme Lanke ist im Nordwesten ein beliebtes Hundeauslaufgebiet, was von Hundebesitzern auch auf das Südostufer ausgedehnt wird. Badende Hunde und eingespülter Hundekot stellen ein hohes Verschmutzungsrisiko dar.

Kurzzeitige Verschmutzungen (< 72 Stunden) entsprechend der Berliner Badegewässerverordnung sind an der Badestelle Krumme Lanke nicht zu erwarten.

Verschmutzungsquellen und -potentiale

potentielle Verschmutzungsquelle Bewertung Bemerkung
Zuflüsse relevant Zufluss Wolfsschluchtkanal: nimmt Ablauf vom Regenklärbecken auf
Einleitungen nicht relevant keine Einleitungen vorhanden
Verunreinigungen am Ufer (Abfall, Fäkalien) relevant Durch Abschwemmungen von menschlichen als auch tierischen Verunreinigungen (z.B. Wasservögel, Hunde) am Steilufer sowie Abfällen sind lokale Einträge von bakteriologischen Belastungen möglich (diffuse Quellen). / Ein Toilettencontainer ist nur am Südende der Krummen Lanke am Fischerhüttenweg vorhanden. / Das gesamte nordwestliche Ufer der Krummen Lanke gehört zum Hundeauslaufgebiet Grunewald und ist damit potentiell eine Eintragsquelle von Fäkalindikatoren über den Hundekot.

Bewertung des Risikos einer Massenvermehrung von Blaualgen

Aufgrund der erfolgreichen Sanierungsmaßnahmen und der damit einhergehenden Reduzierung des Phosphorgehaltes ist das Risiko einer Massenvermehrung von Blaualgen in der Krummen Lanke gering.

Risiko der Massenvermehrung von Blaualgen

Parameter Feststellung Bemerkung
Potential zukünftiger Massenentwicklungen von Cyanobakterien nein Entwicklungen von Cyanobakterien sind während der Badesaison durchaus möglich, jedoch nicht in massenhaftem Auftreten.
An der Badestelle beobachtete Massenvorkommen von Cyanobakterien innerhalb der letzten vier Jahre nein In den vergangenen Jahren entwickelten Cyanobakterien lediglich geringe Biomassen. / Innerhalb der Cyanobakterien dominierten aufrahmende Arten der Gattung Microcystis, die einen dünnen Film an der Oberfläche bildeten. / Bei einer massenhaften Vermehrung dieser Blaualgen können giftige Stoffe (Toxine) gebildet werden.

Gesamtbewertung

Das Risiko einer mikrobiellen Verschmutzung im Badegewässer Krumme Lanke ist gering. In besonderen Situationen, z.B. nach Starkregenereignissen werden mikrobiologische Verschmutzungen jedoch nicht ausgeschlossen.
Das Risiko einer Massenvermehrung von Blaualgen (Cyanobakterien) ist im Badegewässer Krumme Lanke gering.

Überprüfung und Aktualisierung des Badegewässerprofils

Überprüfung und Aktualisierung des Badegewässerprofils

Profil erstellt 2011, 2014 aktualisiert
Verantwortlich für das Profil: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) / Fachgruppe Wasserhygiene / Turmstr. 21, 10559 Berlin /
Nächste Überprüfung: Überprüfung in Abhängigkeit von der Einstufung

Die nächste Überprüfung und ggf. Aktualisierung wird abhängig von der Einstufung wie folgt festgelegt

Die nächste Überprüfung und ggf. Aktualisierung wird abhängig von der Einstufung wie folgt festgelegt

Einstufung Überprüfungshäufigkeit
ausgezeichnet Überprüfung nur bei Änderung der Einstufung
gut Überprüfung mindestens alle 4 Jahre
ausreichend Überprüfung mindestens alle 3 Jahre
mangelhaft Überprüfung mindestens alle 2 Jahre