Unbedenklichkeitsbescheinigung / Echtheitsbestätigung (Certificate of good standing / Verifikation)

Globus und Buddha nebeneinander

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen Heilberuf oder einem Medizinalfachberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis darüber, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt und keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet worden sind (Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Wollen Sie im Ausland als Ärztin / Arzt tätig werden, benötigen Sie für einige Länder eine Bestätigung der Echtheit Ihres Zeugnisses der ärztlichen Prüfung im Land Berlin bzw. der Approbation als Ärztin / Arzt (Verifikation).

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung („ Certificate of good standing “) erhalten Sie, sofern Sie im Land Berlin Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben, vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Hierfür ist ein Antrag erforderlich, ein entsprechendes Formular finden Sie am Ende dieser Seite.

Diesem Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

Akademische Heil- (Gesundheits-) berufe

  • Nachweis der Tätigkeit im Land Berlin (Bescheinigung der zuständigen Berufskammer über die dort geführten Daten).
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
  • ggf. Promotionsurkunde
  • Weiterbildungsbezeichnung (z.B. Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll.
    Sofern Sie Ihre Ausbildung nicht in Berlin abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht in Berlin erhalten haben, sind zusätzlich einzureichen das
  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (z.B. Zeugnis über die Ärztliche Prüfung) und die
  • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung.

Medizinalfachberufe

  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung
    (nur erforderlich, wenn die Ausbildung außerhalb Berlins absolviert wurde)
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    (nur erforderlich, wenn die Ausbildung außerhalb Berlins absolviert wurde)
  • ggf. Weiterbildungsanerkennung
  • Namensänderungsurkunde
    (sofern der Name nach Ausstellung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung geändert wurde)

Fremdsprachigen Dokumenten sind zusätzlich von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen. Erfolgt die Übersetzung im Ausland, ist sie dort durch eine entsprechende Behörde überbeglaubigen zu lassen.

Da alle vorstehend genannten Unterlagen im Landesamt für Gesundheit und Soziales verbleiben, sollten die Unterlagen als amtlich beglaubigte Fotokopie eingereicht werden. Bei Vorlage der Originale und (gut lesbarer) Kopien ist auch im Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Beglaubigung möglich.

Eine Echtheitsbestätigung (Verifikation) wird seitens des ECFMG (Educational Commission for Foreign Medical Graduates) – Philadelphia / USA – direkt bei meiner Behörde mit einem entsprechenden standardisierten Vordruck abgefordert. Hierfür ist zusätzlich ein Antrag Ihrerseits erforderlich, das Formular hierfür finden Sie am Ende dieser Seite.

Sowohl die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung als auch das Ausstellen einer Echtheitsbestätigung ist nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen gebührenpflichtig.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Fassung der Verordnung.

  • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für akademische Gesundheitsberufe (Certificate of good standing)

    PDF-Dokument (212.1 kB)

  • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Medizinalfachberufe (Certificate of good standing)

    PDF-Dokument (107.7 kB) - Stand: August 2021

  • Antrag auf Bestätigung der Echtheit des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung/der Approbation

    PDF-Dokument (34.3 kB) - Stand: Januar 2021

  • Antrag auf Bestätigung der Echtheit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

    PDF-Dokument (35.0 kB) - Stand: Januar 2021