Staatliche Prüfung

Die staatliche Prüfung umfasst:

  • einen bundesweit einheitlichen schriftlichen Teil (erstreckt sich auf Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren) und
  • einen mündlichen Teil (erstreckt sich unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahrens, das Gegenstand der Ausbildung war, auf folgende Inhalte:
    • Ätiologie, Pathogenese und Aufrechterhaltung von Störungen mit Krankheitswert,
    • theoretische Grundlagen und klinisch-empirische Befunde zu wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren bei Kindern und Jugendlichen,
    • Kriterien der generellen und differentiellen Indikation in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden bei Kindern und Jugendlichen einschließlich Evaluation von Behandlungsverläufen sowie
    • Theorie und Praxis der Therapeuten-Patienten-Beziehung).

Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare und unter Beachtung der Hinweise dazu zu stellen.

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / -psychotherapeuten

    PDF-Dokument (176.7 kB)

  • Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen

    PDF-Dokument (100.7 kB)

  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

    PDF-Dokument (162.7 kB)

Kontakt

Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

Ansprechpartnerin: Frau Kümmerling

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